Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat bei der NÖ Straßenverwaltung den Winterdienst auf den rund 13.600 km Landesstraßen geprüft. Die effektiven Kosten des Winterdienstes sind naturgemäß sehr unterschiedlich, im Durchschnitt der letzten vier Winter rund € 43 Mio. Wichtigste Prüfungsgrundlagen waren neben den bestehenden Rechtsvorschriften die Kostenrechnungsdaten der Winterperioden 2005/2006 bis 2008/2009 und die Ergebnisse zahlreicher strukturierter Interviews.
Die den Winterdienst betreffenden Empfehlungen des seinerzeitigen Berichtes des Finanzkontrollausschusses II/95, NÖ Straßenmeistereien, Kontrolle insbesondere der Verwaltung, wurden im Wesentlichen umgesetzt.
In Zusammenhang mit den Dienst- und Lenkzeiten wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden und bei der Erstellung der Räum- und Streupläne zu berücksichtigen ist. Die NÖ Landesregierung wurde aufgefordert, nähere Bestimmungen über Nachtschwerarbeit im Sinne des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes zu verordnen.
Leistungen der NÖ Straßenverwaltung für Gemeinden werden vielfach durch Naturalvergütungen abgegolten. Künftig sind auch solche Leistungen entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung darzustellen.
In Zusammenhang mit der Feinstaubproblematik wird der NÖ Landesregierung empfohlen, die praktischen Auswirkungen der „Maßnahmen für Streumittel“ gemäß der „Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub“ hinsichtlich ihrer umwelttechnischen Relevanz und Zweckmäßigkeit zu evaluieren und die Verordnung allenfalls zu adaptieren.
Die Organisation des Winterdienstes auf Basis der Struktur der NÖ Straßenverwaltung (zentrale Abteilungen, Straßenbauabteilungen, Straßen- bzw. Brückenmeistereien) wird im Wesentlichen nicht in Frage gestellt.
Für durchschnittlich € 2,8 Mio pro Wintersaison werden Winterdienstleistungen durch private Frächter erbracht. Aus verschiedenen Gründen ist das Interesse der Frächter am Winterdienst rückläufig. Eine Anregung des Wettbewerbes wird daher empfohlen.
Die Anzahl an Dienstposten und Geräten bei den Straßenmeistereien basiert derzeit überwiegend auf der zu betreuenden Fahrstreifenlänge. Im Mittel besteht pro zwölf km Fahrstreifen ein Dienstposten. Der tatsächliche Betreuungsaufwand ist jedoch nicht allein von der Fahrstreifenlänge sondern auch von anderen Parametern abhängig, beispielsweise den klimatischen oder topografischen Verhältnissen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, Betreuungsparameter zu entwickeln und darauf aufbauend anforderungsorientierte Ressourcenschlüssel festzulegen. Ziel sollte sein, die Personal- und Geräteausstattung bei den Straßenmeistereien gemäß den tatsächlichen objektiven Anforderungen festzulegen.
Österreichweit wurden die Winterdienstfahrzeuge nur mehr in Wien und NÖ im Einsatz generell doppelt besetzt. Vor der Winterperiode 2009/2010 wurde die Winterdienstvorschrift dahingehend abgeändert, dass bei reinen Salzstreueinsätzen – ab dem Winter 2010/2011 generell – ohne Beifahrer zu fahren ist und nur ausnahmsweise, zB bei extremen Witterungsverhältnissen, Beifahrer eingesetzt werden können. Der NÖ Straßenverwaltung wird empfohlen, die Auswirkungen nach den Winterperioden zu bewerten.
In den meisten Straßenmeistereien ist für das Laden von Streugut, insbesondere außerhalb der Normaldienstzeit, zusätzliches Personal erforderlich. Der NÖ Straßenverwaltung wird deshalb empfohlen, personelle und ausrüstungstechnische Voraussetzungen zu schaffen, damit die Winterdienstfahrer die Ladevorgänge selbst und allein durchführen können.
Im Jahr 2002 hat der Bund den Ländern die Bundesstraßen B übertragen und die Länder erhielten dafür einen jährlichen Zweckzuschuss. Mit dessen Entfall ab dem Jahr 2008 ist eine differenzierte Veranschlagung bzw. Verrechnung für Landesstraßen L und B nicht mehr notwendig. Zur verwaltungs- und verrechnungstechnischen Vereinfachung wird eine Zusammenfassung der betroffenen Voranschlagsstellen empfohlen.
Ähnlich wie bei der Personal- und Geräteausstattung der Straßenmeistereien werden auch bei der Straßenbetriebsbilanz die Daten auf die Fahrstreifenlänge bezogen, was jedoch keine ausreichende Vergleichbarkeit der Leistungen gewährleistet. Um die Vergleichbarkeit zu erhöhen, wird die Entwicklung anforderungsorientierter Parameter empfohlen. In die Winterdienststatistik sind nur die tatsächlichen Aufwendungen des Winterdienstes aufzunehmen.
Der Straßenverwaltung stehen einige unterstützende IT-Systeme zur Verfügung, zB Straßendatenbank, Salzlagermanagement, Online-Wetterinformation. Diese Systeme sind notwendig und zweckmäßig. Die betroffene Software ist zusätzlich auch mit Leserechten auszustatten.
Der Winterdienst als Kernkompetenz der NÖ Straßenverwaltung wird sehr ernst genommen und funktioniert im Wesentlichen gut. Positiv hervorzuheben ist die in den letzten Jahren vorgenommene Erhöhung der Salzlagerkapazität und das damit verbundene Salzlagermanagement. Rationalisierungs- und Verbesserungspotenzial ortet der NÖ Landesrechnungshof bei der technischen Ausrüstung. Der Personalkostenanteil beträgt bis zu zwei Drittel, wobei zweifellos Einsparungspotenzial besteht, zB bei den Beifahrern, den separaten Ladegerätführern und einer den Wetterverhältnissen angepassten Handhabung der Rufbereitschaft.
Insgesamt entstand im Zuge der Prüfung überwiegend der Eindruck, dass auf allen Ebenen ungeachtet der kritisierten Themen durchaus engagiert gearbeitet wird. Dieses Engagement lässt eine unmittelbare und zweckmäßige Umsetzung der Empfehlungen erwarten.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.