Zusammenfassung
Im Jahr 2012 wickelten die zuständigen Dienststellen des Landes NÖ Strafgelder von rund 69,9 Millionen Euro ab. Davon flossen aufgrund der rechtlichen Vorgaben rund 20,3 Millionen Euro an das Land NÖ, insbesondere für Zwecke der Sozialhilfe.
Die Nachkontrolle zum Bericht 5/2011 „Strafgeldgebarung" ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz bzw. großteils, eine teilweise und drei noch nicht umgesetzt waren. Die Abteilung Landesamtsdirektion LAD1, die 21 Bezirkshauptmannschaften und die Abteilung Polizeiangelegenheiten IVW1 haben damit rund 75 Prozent der zwölf Empfehlungen umgesetzt. Dadurch wurden die Verrechnungsabläufe verbessert und Fehlerquellen vermieden.
Außerdem konnte der Arbeitsaufwand bei der zentralen Verrechnung durch zusätzliche Schnittstellen zwischen dem Strafenprogramm NEU und dem Amtskassenprogramm um rund 250 Personenstunden pro Jahr verringert werden.
Da die Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung aus dem Jahr 1990 noch nicht abgeschlossen war, verzögerte sich die empfohlene Anpassung des Personaleinsatzes und der Stellenbeschreibungen.
Der Landesrechnungshof erwartete, dass die Projekte zur Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung, des Personaleinsatzes und der Stellenbeschreibungen im Rahmen von Zeitplänen ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden. Eine Zusammenführung der Verrechnung aller Organstrafverfügungen an einer kompetenten Stelle erachtete er als zweckmäßig. Die Vereinfachung der zahlreichen unterschiedlichen Widmungen von Verwaltungsstrafgeldern sollte – wie zugesagt – im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen thematisiert und wenn möglich auch sonst darauf hingewirkt werden. Außerdem hielt der Landesrechnungshof weiterhin die Einführung eines bundesweiten Verwaltungsstrafregisters sowie Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug für zweckmäßig.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2013 mit, dass mit den noch offenen Anpassungen in den Bereichen Personalbedarfsberechnung, Personaleinsatz und Stellenbeschreibungen bereits begonnen wurde. Die zentrale Abwicklung der Organstrafverfügungen wird im Rahmen der Einführung von Kompetenzzentren an den Bezirkshauptmannschaften geprüft.