12/2014 - Externe Beratungsleistungen der NÖ Landeskliniken-Holding und der NÖ Landeskliniken

Zusammenfassung

In den Jahren 2009 bis 2012 gaben die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landeskliniken insgesamt rund 16,24 Millionen Euro für externe Beratung aus. Das betraf vor allem Unternehmens- und Personalberatung sowie technische Beratung, insbesondere für Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die jährlichen Ausgaben für externe Beratungsleistungen erhöhten sich in diesen vier Jahren von rund 2,87 Millionen Euro auf rund 4,41 Millionen Euro um rund 54 Prozent. Dabei entwickelte sich der Beratungsaufwand sowohl in der NÖ Landeskliniken-Holding als auch in den NÖ Landeskliniken und Versorgungsregionen unterschiedlich.

Die NÖ Landeskliniken-Holding war gefordert, dieser Erhöhung des Beratungsaufwands entgegenzuwirken und ihre Aufgaben möglichst mit qualifiziertem eigenen Personal bzw. Personal der NÖ Landeskliniken wahrzunehmen. Der NÖ Landeskliniken-Holding standen mit Ende 2012 130,5 Vollzeitäquivalente und den NÖ Landeskliniken 17.343,6 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Deren Personal- und Organisationsentwicklung sollte den Abbau von Beratungsbedarf und den Aufbau von eigenem Fachwissen fördern.

Die Inanspruchnahme externer Beratung kann durchaus wirtschaftlich und zweckmäßig sein. In den überprüften Stichproben war das teilweise jedoch nicht nachvollziehbar, insbesondere wenn die Auftragnehmer ihre Angebote erst nach den Vergleichsangeboten gelegt hatten.

Verrechnung

Die Beratungsleistungen wurden unterschiedlich verbucht. Daher schienen in den Jahres- bzw. Rechnungsabschlüssen der NÖ Landeskliniken-Holding bzw. des Landes NÖ nicht 16,24 Millionen Euro, wie von den überprüften Stellen gemeldet, sondern 20,91 Millionen Euro für „Rechts- und Beratungsleistungen“ auf .

Für eine sachlich richtige Verrechnung der Rechts- und Beratungskosten der NÖ Landeskliniken war die Regelung für die Überleitung der Buchungen von den Konten der NÖ Landeskliniken in den Landeshaushalt zu überarbeiten.

Richtlinie „Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding“

Die Richtlinie „Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding“ bezweckte, das Risiko bei Beschaffungen zu minimieren. Diese war zu aktualisieren und ihr Geltungsbereich auf die NÖ Landeskliniken zu erweitern. Dabei sollte der Vertragskataster verbessert werden.,

Generelle Empfehlungen

Im Übrigen bekräftigte der Landesrechnungshof im Sinn einer guten Praxis folgende Empfehlungen:

Externe Berater sollten nur dann beauftragt werden, wenn dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist, weil die Aufgabe nicht durch qualifiziertes Personal der NÖ Landeskliniken-Holding oder einer NÖ Landesklinik erfüllt werden kann. Aus der Beratung ist ein beständiger Wissenstransfer sicherzustellen um einen nachhaltigen Nutzen zu erzielen. Zur Sicherstellung der Beratungsqualität ist ein Ansprechpartner mit ausreichendem Fachwissen beim Auftraggeber vorzusehen.

Für häufig erforderliches Fachwissen sollten eigene Fachkräfte eingestellt oder speziell ausgebildet werden, wenn sich das als wirtschaftlich und zweckmäßig erweist. Für regelmäßig beanspruchte Beratungsleistungen (Personalsuche, Supervision) sollten maximale Honorarsätze festgelegt werden.

Die Auswahl von Beratern hat grundsätzlich im wirtschaftlichen Wettbewerb und nachvollziehbar zu erfolgen. Vor Direktvergaben sind Vergleichsangebote einzuholen und Ergebnisse von Preis-/Leistungsverglei­chen zu dokumentieren.

Die Vertragsdauer von Rahmenverträgen und Rabattregelungen sind ein­deutig festzulegen. Terminpläne sind rechtzeitig einzufordern.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 29. April 2014 die Umsetzung der Empfehlungen im Wesentlichen zu.