12/2016 - Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H., Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2013 „Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H." ergab, dass den 31 Empfehlungen aus diesem Bericht zu rund 82 Prozent entsprochen wurde, wobei 21 ganz bzw. großteils, sieben teilweise und zwei Empfehlungen nicht umgesetzt wurden.

Die Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H., an der das Land NÖ seit dem Jahr 1998 mit 26 Prozent beteiligt war, erreichte damit organisatorische und finanzielle Verbesserungen. Das Land NÖ wirkte durch seine Anteilsrechte in den Organen der Gesellschaft (Generalversammlung, Aufsichtsrat) auf die Umsetzung der Empfehlungen hin.

Die organisatorischen Verbesserungen betrafen den Aufsichtsrat (Vertretung des Landes NÖ, Geschäftsordnung des Aufsichtsrats), die Geschäftsführung (Vertretungsrechte, Geschäftsordnung der Geschäftsführung, Vermeidung von problematischen Doppelvertretungen und Interessenskollisionen), die Neugestaltung der Prokuren sowie das interne Regelwerk und Kontrollsystem. Die Neugestaltung des Regelwerks umfasste auch das Personalwesen.

Mit dem Management- und Organisationshandbuch, dem Strategie und Marketingkonzept 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung verfügte die Fachhochschule Wiener Neustadt über zweckmäßige Steuerungs- und Unternehmenskonzepte. Für Instandhaltungskosten wurde seit 2012 eine bilanzielle Vorsorge von insgesamt vier Millionen Euro gebildet. Die zusätzlichen Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 erhöhten deren Aussagekraft.

Wie im Vorbericht empfohlen, wurden nun vor der Vergabe von Aufträgen Vergleichsangebote eingeholt und ein Kostenvergleich zur Eigen- und Fremdreinigung durchgeführt, aus dem sich jedoch keine Einsparungen ergaben.

Finanzielle Verbesserungen erbrachten die erwirtschafteten Jahresüberschüsse. Da mehr geförderte Studienplätze besetzt wurden, konnte die Bundes- bzw. die Landesförderung bei den technischen Studiengängen um neun bzw. sechs Prozentpunkte um insgesamt rund 777.000 Euro besser ausgeschöpft werden als im Jahr 2012.

Die Wirtschaftlichkeit des in Kooperation mit der Rudolfinerhaus BetriebsGmbH geführten Fachhochschul-Bachelor-Studiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege" konnte durch die Einführung von jährlichen Pauschalbeträgen für Supportleistungen ab 2015 und von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2016 erhöht werden.

Auch die Beteiligung der Fachhochschule Wiener Neustadt an der FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studien­gängen mbH entwickelte sich nach der Überschuldung im Jahr 2011 positiv. Die Gesellschaft leistete Rückzahlungen zu den damals gewährten Gesellschafterdarlehen. Nach der Übernahme aller Geschäftsanteile ab 1. April 2015 sollte die Fachhochschule Wiener Neustadt den zugesagten Wirtschafts- und Amortisationsplan einfordern bzw. erstellen.

Die empfohlene Evaluierung der Beteiligung des Landes NÖ an der Fachhochschule Wiener Neustadt erfolgte nicht. Die NÖ Landesregierung plante 26 Prozent an den vom Land NÖ geförderten Fachhochschulen zu erwerben. Wegen der heterogenen Daten fehlten der Abteilung Wissenschaft und Forschung K3 weiterhin Kennzahlen zur Personalplanung und zum Personalwesen für Vergleiche mit anderen Fachhochschulen.

Der angestrebte Folgerahmenplan für den Ende 2014 ausgelaufenen „Rahmenplan für die Entwicklung und Finanzierung des Fachhochschulwesens in Niederösterreich" lag noch nicht vor. Daher wurden die Förderverträge mit der Fachhochschule Wiener Neustadt in den Jahren 2015 und 2016 jeweils nur befristet auf ein Jahr abgeschlossen.

Nicht erreicht wurden die empfohlene Anpassung des Syndikatsvertrags zwischen der Fachhochschule Wiener Neustadt und ihrer Forschungstochter FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH, der angestrebte Abschluss einer Vereinbarung mit Sparfinanz-, Vermögens-, Verwaltungs- und Beratungs-Gesellschaft m.b.H über die allfällige Rückzahlung der von der Fachhochschule geleisteten Gesellschafterzuschüsse und der Kostenersatz für den bei der Fachhochschule angestellten, mittlerweile ausgeschiedenen Geschäftsführer der FOTEC.

Die Empfehlung zur Vergütung der Geschäftsführung sollte im Dienstvertrag für den Nachfolger der mit Februar 2016 ausgeschiedenen Geschäftsführerin berücksichtigt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Juni 2016 zu, die teilweise noch offenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. in der FH Wiener Neustadt auf eine Umsetzung hinzuwirken und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. Die FH Wiener Neustadt verzichtete auf eine gesonderte Stellungnahme.