Zusammenfassung
Die NÖ Landw. Fachschule Gießhübl - Eigenbezeichnung „Mostviertler Bildungshof Gießhübl“ - (im folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1. Mit dieser Verordnung, die am 1. September 1997 in Kraft getreten ist, wurde das sog. „Modulare Schulmodell“ eingeführt. Dieses Modell bietet, basierend auf der bisherigen landwirtschaftlichen Ausbildung, die Möglichkeit, den landwirtschaftlichen Bildungsweg in 3 Modulen wesentlich differenzierter zu gestalten und auch den Bedürfnissen der Schulbesucher individueller als bisher anzupassen. Basierend auf dem Modul 1, das eine 2-jährige Grundausbildung in einer regionalen landwirtschaftlichen Fachschule vorsieht, dient das Modul 2, das in einer weiteren Ausbildungsphase von 2 Jahren neben Heim- und Fremdpraxis auch einen 7-monatigen BetriebsführerInnenlehrgang mit 8 Projektwochen vorsieht, der Vertiefung des gewählten Ausbildungsschwerpunktes. Das Modul 2 soll an einer Schule mit dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt absolviert werden. Dadurch wird einerseits der Horizont der Schüler erweitert und andererseits auch die Mobilität vergrößert. Als Modul 3 ist innerhalb einer 3-jährigen Praxis ein 4 Monate dauernder UnternehmerInnenlehrgang und Vorbereitungs-MeisterInnenlehrgang vorgesehen.
Jedes Modul endet mit einem Abschluß. So ist mit dem Modul 1 die Grundausbildung mit der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht abgeschlossen. Mit der Absolvierung des Moduls 2 ist der Abschluß als landwirtschaftlicher FacharbeiterIn gegeben. Im Modul 3 wird der Landwirt oder die Landwirtin als Unternehmer bzw. Unternehmerin ausgebildet und auf die Meisterprüfung vorbereitet.
Obwohl vom Grundsatz einer 4-jährigen Ausbildungszeit bis zum landw. FacharbeiterIn nicht abgegangen wurde, ist der Ausbildungsweg und die Ausbildungsform durch das modulare Schulmodell wesentlich flexibler und moderner gestaltet worden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit.a in Verbindung mit § 7 Z. 2 der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung wird die Schule Gießhübl in der Fachrichtung Landwirtschaft als schulpflichtersetzende Fachschule mit der Organisation einer ganzjährigen Schule mit 2 Schulstufen im Modul 1 und mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule mit einer Schulstufe und dazwischenliegender Praxis von 12 Monaten im Modul 2 geführt. Außerdem wird im Sinne einer weiterführenden Fachschule das Modul 3 (Unternehmerausbildung) und die Bauern- und Bäuerinnenschule in der Organisationsform einer saisonmäßigen Schule angeboten.
Der Schule ist ein Schülerheim angegliedert.