13/1999 - Naturparke und Entschädigungszahlungen

Zusammenfassung

Im Rahmen der Prüfung wurden die von der Abteilung Naturschutz (RU5) im Rechnungsjahr 1998 für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb der NÖ Naturparke gewährten Förderungen einer Kontrolle unterzogen.

Weiters erstreckte sich die Prüfung auf die von der Abteilung Naturschutz im Jahr 1998 geleisteten Entschädigungszahlungen an natürliche und juristische Personen, die infolge einer Erklärung eines Gebietes zum Naturschutzgebiet bzw. eines Naturgebildes zum Naturdenkmal einen wirtschaftlichen Nachteil haben.

Zusätzlich wurden, wo dies zur Darstellung der Ausgabenentwicklung und aus sachlichen Gründen erforderlich erschien, die Vorjahre in die Betrachtung einbezogen.

Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, ist seit 17. April 1998 Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Johann Bauer für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständig. Vom 11. Juli 1991 bis zum April 1998 waren sie Landesrat Ewald Wagner zugewiesen.

Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Naturschutz für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständig.