13/2003 - RIZ – Regionale Innovationszentren in NÖ Holding GesmbH

Zusammenfassung

Die RIZ – Regionale Innovationszentren in NÖ Holding GesmbH – ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, an der das Land NÖ einen Anteil von 55 % und die Eco Plus, Niederösterreichs Regionale Entwicklungsagentur GesmbH einen Anteil von 45 % des Stammkapitals übernommen haben. Die Holding hat sich an vier Regionalgesellschaften mit einem Anteil von jeweils 51 % des Stammkapitals beteiligt, die restlichen Anteile werden von den jeweiligen Standortgemeinden und allenfalls bestehenden RIZ–Fördervereinen gehalten.

Da der Eco Plus-Anteil des Stammkapitals vom Land NÖ aus Regionalisierungsmitteln aufgebracht wurde, hat das Land NÖ das Stammkapital zur Gänze finanziert, obwohl es nur einen Anteil von 55 % des Stammkapitals hält. Auf Grund der nicht vorhandenen Synergien zwischen Eco Plus und RIZ–Holding sowie aus wirtschaftlicher Sicht erachtet der LRH diese Vorgangsweise für das Land NÖ als unzweckmäßig.

Der LRH empfahl, die im Jahr 1998 beschlossene Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu aktualisieren und die den Geschäftsführern übertragenen Aufgabenbereiche eindeutig festzulegen.

Der Gegenstand der RIZ und ihrer Regionalgesellschaften ist laut Gesellschaftsvertrag die Planung, Errichtung und der Betrieb von Regionalen Innovationszentren samt deren Zweigniederlassungen. Entsprechend diesem Unternehmenszweck betreiben die Regionalgesellschaften an einer Reihe von Standorten in Niederösterreich Innovationszentren. Der LRH vermisste jedoch konkrete Zielvorgaben der Gesellschafter sowie strategische Konzepte, welche Unternehmen in welcher Weise in den Zentren gefördert werden sollen.

In einigen Zentren wurden ungewöhnlich lange Mietdauern einiger eingemieteter Unternehmen sowie teilweise eine geringe Fluktuation der Mieter festgestellt. Entsprechend der Philosophie der Regionalen Innovationszentren als Impulsgeber für Unternehmensgründungen wurde empfohlen, die Mietzeiträume zu begrenzen und die Jungunternehmer beim Umstieg vom Gründerzentrum in geeignete Betriebsräumlichkeiten zu unterstützen. Weiters wäre der Auswahl der anzusiedelnden Unternehmen, hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den von der Geschäftsführung selbst definierten Zentrumsschwerpunkten größeres Augenmerk zu schenken.

Der LRH empfahl der Geschäftsführung hinsichtlich der Innovationszentren Bucklige Welt/Ransdorf und Piestingtal/Gutenstein Überlegungen anzustellen, um eine sinnvolle und wirtschaftlichere Führung sicherzustellen bzw. alternative Nutzungsmöglichkeiten dieser Standorte ins Auge zu fassen.

Der Betrieb des von der RIZ NÖ–Nord in Krems errichteten und betriebenen Innovationszentrums, bei dem auf Grund seiner Ausrichtung und seiner speziellen Ausstattung der Forschungs- und Entwicklungsbereich auf den Gebieten Biomedizin und Biotechnologie im Vordergrund steht und das daher eher als Technologiezentrum anzusehen ist, wurde vom LRH nicht als primäre Aufgabe der Gesellschaft angesehen. Der LRH empfahl, dieses Zentrum an einen geeigneten Rechtsträger zu übertragen und ein Innovations- und Gründerzentrum im Zuständigkeitsbereich der RIZ NÖ–Nord zu errichten.

Die Jahresabschlüsse der Regionalgesellschaften wurden – im Gegensatz zu jenen der RIZ– Holding – ohne vorherige Abschlussprüfung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Da infolge Auflösung der Beiräte auch die diesen Organen obliegende Kontroll- und Überwachungsfunktion entfiel, regte der LRH die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Regionalgesellschaften durch einen von der Generalversammlung zu bestellenden Abschlussprüfer an.

Die Führung eines Innovationszentrums ist als wirtschaftsfördernde Maßnahme anzusehen und kann deshalb nicht Gewinn bringend sein. Trotzdem forderte der LRH die Geschäftsführung auf, der Erlös– und Kostenentwicklung in den Zentren Augenmerk zu schenken und besonders bei kleinen und schlecht ausgelasteten Standorten Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit zu ergreifen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den in ihre Kompetenz fallenden Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes zu entsprechen.

Die Stellungnahme der Geschäftsführung der RIZ–Holding brachte insbesondere hinsichtlich des Themenkreises „Führung der Regionalen Innovationszentren“ Auffassungsunterschiede zu den Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes zu Tage. Zugesagt wurde hingegen, den Forderungen des NÖ Landesrechnungshofes nach besonderer Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Innovationszentren in Hinkunft nachzukommen.