Zusammenfassung
Die Schule in Obersiebenbrunn ist eine landwirtschaftliche Fachschule, die entsprechend den Bestimmungen des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes und der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung organisiert ist.
Positiv muss der deutliche Anstieg der Schülerzahlen in den letzten Jahren angeführt werden.
Auf die zeitgerechte Anpassung der Mietverträge mit Indexklauseln sowie auf die Kompetenzen der Direktoren und Leiter landwirtschaftlicher Schulen bei Vertragserrichtungen wurde hingewiesen.
Der Dienstpostenplan ist hinsichtlich Anzahl und Wertigkeit der Dienstposten einzuhalten. Sollten Anpassungen erforderlich sein, so sind diese rechtzeitig zu beantragen.
Die Voranschlagserstellung der landwirtschaftlichen Schulen entspricht nach wie vor nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung.
Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung sowie der einheitlichen Vorgangsweise bei der Umsatzbesteuerung und Kontierung wurden seitens der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet.
Die Bargeldgeschäfte sind auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken. Weiters sind die Forderungen richtig und vollständig darzustellen.
Der vom NÖ Landesrechnungshof empfohlene Preisvergleich von wichtigen Lebensmittelprodukten wurde durchgeführt. Die Schule Obersiebenbrunn liegt bei allen Produkten unter den Durchschnittspreisen. Dennoch ist der mengenmäßige Verbrauch an Lebensmitteln in Zukunft vermehrt zu kontrollieren, da die Verköstigungsquote leicht über dem Durchschnitt liegt.
Die Erstellung eines mittelfristigen Investitionsplanes für die landwirtschaftlichen Schulen wird neuerlich empfohlen. Für Produkte bzw. Dienstleistungen mit größerem Einkaufsvolumen sollte durch entsprechende Ausschreibungen bzw. gemeinsamen Einkauf der Wettbewerb am Markt verstärkt genutzt werden.
Die Effizienzerhebung für die Lehr- und Versuchsbetriebe ist dahingehend zu ergänzen, dass klare wirtschaftliche Aussagen für die Betriebsbereiche gemacht werden können. Gegebenenfalls sind, wie in der Schule Obersiebenbrunn im Bereich des Feldgemüsebaus bereits praktiziert, alternative Ausbildungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit privaten Betrieben bzw. Einrichtungen anderer Schulen zu nutzen.
Die entgegen der geltenden Richtlinie abgeschlossene Feuer- und Sturmschadenversicherung ist umgehend zu kündigen. Die Abteilung Landesamtsdirektion wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, alle Abteilungen an die strikte Einhaltung der Richtlinien für Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung zu erinnern. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zu diesem Punkt konnte nicht zur Kenntnis genommen werden. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt bei seinen Feststellungen und hält seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht.
Bei den übrigen Ergebnissen hat die NÖ Landesregierung zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.