Zusammenfassung
Das NÖ Landespflegeheim in St. Pölten wurde in den Jahren 1998 bis 2000 am östlichen Traisenufer, schräg gegenüber dem Regierungsviertel errichtet. An diesem neuen Standort konnte für die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen eine ansprechende und gelungene Sozialhilfeeinrichtung geschaffen werden. Dem Heimpersonal kann engagiertes Handeln und Wirken im Sinne der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen bescheinigt werden.
Der Brandschutz des NÖ Landepflegeheimes wurde schwerpunktmäßig geprüft und es ergeben sich dabei geringfügige Prüfungsfeststellungen. Zum bautechnischen Zustand des Gebäudes sind ebenfalls nur geringfügige Feststellungen anzubringen. Aufgefallen ist jedoch, dass die behördlichen Bewilligungen im Zusammenhang mit den Bauverfahren nicht immer zeitgerecht vorlagen.
Die Auslastung des NÖ Landespflegeheimes ist durch umsichtiges Agieren und durch die Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltungsbehörde äußerst zufrieden stellend. Auch das vorhandene Tagespflegezentrum ist derart stark frequentiert, dass an vielen Tagen die bewilligte Aufnahmekapazität von 15 Plätzen bei weitem überschritten wird. Hier wird empfohlen, entweder eine Erweiterung der Kapazitäten oder eine Aufnahmelimitierung vorzunehmen. Auch zur Tarifgestaltung des Tagespflegezentrums sind Abklärungen zu treffen.
Im Bereich der Dienstpostenbewirtschaftung ist zu bemängeln, dass Dienstposten für IT- Koordinatoren, die für alle NÖ Landespflegeheime und NÖ Landesjugendheime zuständig sind, beim NÖ Landespflegeheim St. Pölten und nicht im Dienstpostenplan des Amtes der NÖ Landesregierung ausgewiesen sind. Aufgefallen sind auch die hohe Fluktuationsrate beim gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege sowie die überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Hier werden eingehende Analysen und gegensteuernde Maßnahmen gefordert. Im Bericht wird auch die Ansicht vertreten, dass nach Maßgabe qualifizierter Bewerber zukünftig die Stellen der Physio- bzw. Ergotherapie ausschließlich mit Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes zu besetzen sind.
Zu der mit den Krankenkassen bestehenden Vereinbarung betreffend Verrechnung der Kosten der ärztlichen Hilfe und der Heilmittel wird angeregt, bei künftigen Verhandlungen kostendeckende Verrechnungssätze anzustreben und durch Optimierung des Beschaffungsvorganges eine Kostensenkung bei den Medikamenten zu erreichen.
Verbesserungen sind im Bereich des Entlassungsmanagements von Heimbewohnern, die im Landesklinikum St. Pölten betreut wurden, umzusetzen. Positiv zur Kenntnis genommen werden die vom NÖ Landespflegeheim St. Pölten, der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft und der Pflegeaufsicht gesetzten Maßnahmen und Initiativen im Rahmen des Beschwerdemanagements.
Äußerst positiv ist zu erwähnen, dass im NÖ Landespflegeheim St. Pölten in den letzten Jahren kontinuierlich über 10.000 Ehrenamtsstunden pro Jahr geleistet werden. Diese Leistung stellt den höchsten Wert aller NÖ Landespflegeheime dar. Hier ist es den Verantwortlichen gelungen, durch Engagement und Umsicht die richtigen Motivationsfaktoren für Interessierte zu finden.
Die wirtschaftliche Entwicklung aller NÖ Landespflegeheime und deren Abgangsentwicklung werden ausführlich dargestellt. Die Umsetzung der von der NÖ Landesregierung angekündigten Tarifreform ist in Anbetracht der finanziellen Entwicklungen umgehend in Angriff zu nehmen. Im Bericht wird auch auf den durch die demographische Entwicklung zu erwartenden stark steigenden Betreuungs- und Finanzbedarf hingewiesen, der sowohl eine Herausforderung für das Land NÖ als Heimträger darstellt, als auch den Landeshaushalt und die Gemeindebudgets beträchtlich über das derzeitige Maß hinaus belasten wird. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind in den nächsten Jahren neue strategische Lösungsansätze zu entwickeln.
Zum wirtschaftlichen Abgang des NÖ Landespflegeheimes St. Pölten wird festgehalten, dass unter den zum Prüfungszeitpunkt vorherrschenden Rahmenbedingungen eine kostendeckende Betriebsführung nicht möglich ist. Allerdings ist das große Bemühen anzuerkennen, den Abgang durch wirtschaftliches und umsichtiges Agieren zu minimieren.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.