13/2012 - Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden. Die Stiftung wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Überprüfung erstreckte sich im Wesentlichen auf die Jahre 2008 bis 2011.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. August 2012 großteils zu, die neun Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.

Zweck und Vermögen der Stiftung

Der Zweck der Stiftung bestand darin, bedürftigen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien bei Vorliegen der medizinischen und sonstigen Voraussetzungen eine Kurbehandlung im „Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel" zu ermöglichen. Dafür konnte die Stiftung 40 Kurplätze pro Jahr vergeben.
Die Richtlinien für die Vergabe der Kurplätze waren zu überarbeiten, um diese zu vereinfachen und breiter zu streuen. Dabei sollte mit Checklisten die richtige Abwicklung der Kurplatzvergaben sichergestellt werden.
Das Gesamtvermögen der Stiftung betrug laut Rechnungsabschluss 2011 1.894.376,24 Euro und setzte sich aus dem Finanzstammvermögen mit 1.494.556,05 Euro, einer Rücklage in Höhe von 269.808,49 Euro und Liegenschaften im Wert von 130.011,70 Euro (Einheitswert) zusammen.

Finanzielle Entwicklung

Die Stiftung erzielte Einnahmen aus Veranlagungen ihres Vermögens, das aus den Vergaberechten für Kurplätze, der Beteiligung an Umsatzerlösen der Mariazellerhofquelle, den Anteilen an mündelsicheren Anleihefonds sowie Sparbüchern (Finanzvermögen), einer Stiftungsrücklage und Liegenschaften bestand. In den Jahren 2008 bis 2011 konnten regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet und einer Rücklage zugeführt werden.
Die Einnahmen waren jedoch rückläufig, während die aus Stiftungsmitteln finanzierten Zuwendungen und die Kosten für Kuraufenthalte stiegen. Im Jahr 2011 standen den Einnahmen von 66.524,42 Euro Ausgaben von 58.098,61 Euro gegenüber.
Investitionen und Veranlagungen der Finanzmittel sollten auf Basis einer zumindest dreijährigen Planung erfolgen.

Mariazellerhofquelle

Die Stiftung hatte ein verbüchertes Recht auf zehn Prozent der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Schwefelwasser aus der Mariazellerhofquelle bzw. eines wertgesicherten Betrags bei Verwendung durch den Betreiber des Badenerhof Gesundheits- und Kurhotels. Da die Voraussetzungen für die Nutzung der Mariazellerhofquelle fehlten, verzeichnete die Stiftung daraus keine Einnahmen. Daher waren in Zusammenarbeit mit der Betreibergesellschaft Maßnahmen zu erarbeiten, um das Wasser aus der Mariazellerhofquelle wirtschaftlich nutzen zu können.

Liegenschaftsverwaltung

Die Mitarbeiter der Abteilung Stiftungsverwaltung verwalteten die Liegenschaften selbst oder stützten sich auf Amtssachverständige. Bei Preisvergleichen waren unterschiedliche Leistungsbeschreibungen zu vermeiden. Wie im Bestandsvertrag vorgesehen, sollte der Zustand des Gebäudes in der Marchetstraße in Baden kontrolliert werden.

Stiftungsverwaltung und Stiftungsbehörde

Die Organisationsgrundlagen der Abteilung Stiftungsverwaltung F4 waren zu aktualisieren und das periodische Mitarbeitergespräch anzuwenden.
Die Rechnungsabschlüsse der Stiftung wurden im Auftrag der Stiftungsbehörde von der Buchhaltung bei der Abteilung Finanzen F1 überprüft und gaben demnach keinen Grund für Beanstandungen. Die Erstellung eines Gesamtrechnungsabschlusses entsprach einer früheren Empfehlung des Landesrechnungshofs.
Die Aufgaben der Stiftungsaufsicht waren im Hinblick auf gesetzliche Änderungen zu evaluieren und allenfalls neu zu organisieren.
Wie im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz prinzipiell vorgesehen, sollte überlegt werden, den notwendigen Aufwand der von der Stiftungsverwaltung ausgeübten Tätigkeit für das Stiftungsorgan aus Erträgnissen der Stiftung angemessen zu entschädigen. Ein angemessener Ersatz des notwendigen Aufwands steht der ehrenamtlichen und damit unentgeltlichen Tätigkeit des Stiftungsorgans nicht entgegen.