14/2000 - Baurechtsaktion des Landes NÖ

Zusammenfassung

Die Baurechtsaktion des Landes NÖ wurde im Jahr 1982 als Raumordnungsmaßnahme eingerichtet, um der Abwanderung aus wirtschaftlich benachteiligten Regionen in die Ballungsgebiete entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion werden seither vom Land NÖ Baugrundstücke in bestimmten Gebieten angekauft und förderungswürdigen Personen unter festgelegten Bedingungen zur Errichtung eines eigenen Wohnhauses zur Verfügung gestellt.

Der Ankauf sowie die Vergabe der Grundstücke erfolgt seit dem Bestehen der Aktion auf der Grundlage von durch die NÖ Landesregierung beschlossenen Richtlinien, die im Laufe der Jahre mehrmals angepasst wurden. Die derzeit gültigen Richtlinien werden in einigen Punkten als nicht optimal angesehen. So sollten vor allem einige Bestimmungen, die im Zusammenhang mit den eigenen Einnahmen der Baurechtsaktion stehen, neu überdacht werden. Weiters wurde durch den Landtag von NÖ in zwei Resolutionsanträgen die Ausdehnung und Änderung der Baurechtsaktion gefordert. Die Richtlinien sind daher unter Berücksichtigung der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolutionsanträge so rasch wie möglich zu überarbeiten bzw. neu zu gestalten.

Durch das Zusammentreffen einer verstärkten Inanspruchnahme der Baurechtsaktion und der Ankäufe einiger Großgrundflächen kam es ab dem Jahr 1998 zu einem Finanzmittelengpass, wodurch vielfach längere Wartezeiten für die Baurechtswerber entstanden. Zur Bedeckung des erhöhten Finanzmittelbedarfes wurde im Jahr 1999 ein rückzahlbarer Betrag von 50,0 Mio S vom Wohnungsförderungsbudget zur Baurechtsaktion übertragen. Die Übertragung erfolgte auf der Grundlage einer zwischen den zuständigen Regierungsmitgliedern abgeschlossenen Vereinbarung. Der LRH vertritt hierzu die Ansicht, dass für die Übertragung der Budgetmittel – wie in der Vereinbarung auch vorgesehen – formell ein Beschluss des Landtages von NÖ erforderlich gewesen wäre.

Eine Anpassung der in der Vereinbarung vorgesehenen Zinsen an die Verzinsung der bestehenden Rücklagen der Wohnungsförderung wurde angeregt.

Neben Einzelgrundstücken, die nur über Antrag von Baurechtswerbern angekauft werden, wurden durch das Land NÖ auch Großgrundflächen erworben, zu Baugrundstücken gestaltet und an förderungswürdige Personen vergeben. Die Administration der Förderung wurde in beiden Bereichen stichprobenartig überprüft, wobei in allen Fällen eine den Richtlinien entsprechende Vorgangsweise festgestellt wurde.

Bei einigen Großgrundstücken konnten noch nicht alle Bauparzellen vergeben werden. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass versucht wurde, das Ziel der Raumordnung hinsichtlich eines geringen Flächenverbrauches zu realisieren. Dadurch sind gewisse Einschränkungen bei der Bauführung gegeben. In diesem Zusammenhang wurde ein Verbesserung der Förderungsbedingungen für Großgrundparzellen vorgeschlagen. Jene Grundflächen, für die trotzdem keine Interessenten gefunden werden können, sollten nach einem gewissen Zeitraum wieder veräußert werden.

Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zur Übertragung der Wohnbauförderungsmittel zur Baurechtsaktion konnte nicht zur Kenntnis genommen werden und der LRH bleibt bei seiner formellen Kritik. Zu allen anderen Ergebnispunkten hat die NÖ Landesregierung zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen Rechnung zu tragen.