14/2006 - Hochwasserschutz, Donauhochwasserschutz Ardagger Markt, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 14/2004 - Hochwasserschutz, Nachkontrolle, eine neuerliche Nachkontrolle durchgeführt. Grund dafür waren einerseits die zahlreichen umzusetzenden Empfehlungen und andererseits der in der Zwischenzeit baulich verbesserte bzw. erhöhte Hochwasserschutz.

Im Zuge der aktuellen Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die meisten Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden oder zumindest Schritte im Sinne der Empfehlungen eingeleitet wurden. Hiezu zählen insbesondere:

  • In Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Bundes konnten administrative Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung von Vorschriften erreicht werden. Als kleine Aufgabenreform konnte erreicht werden, dass nunmehr die Hochwasserschutzagenden an der Donau vom Bund an die Anrainerländer delegiert wurden, was eine Angleichung an die Regelungen bei den übrigen Bundesflüssen darstellt. Die erwähnten Maßnahmen waren geeignet, das Projektmanagement im Wasserbau effizienter zu gestalten.
  • Hinsichtlich der Übernahme der Bauherrnagenden durch das Land konnte insofern Einvernehmen hergestellt werden, als die Bauherrnagenden bei den Gemeinden verbleiben, die Projektkoordination jedoch durch das Land wahrgenommen wird. Der NÖ Landesrechnungshof blieb bei seiner Auffassung, wonach die für diese Dienstleistung anfallenden Personalkosten zu erfassen und in der Folge den Gemeinden in Rechnung gestellt oder gegenverrechnet werden sollen.
  • Der Empfehlung, strukturierte Wartungslisten zu erarbeiten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bund in umfassender Art und Weise entsprochen.
  • Die meisten Schäden und Mängel an der Hochwasserschutzanlage nach dem Hochwasser 2002 wurden im Rahmen des letzten Sanierungsprojektes behoben. Die geforderten Messeinrichtungen zur Ablesung der Außen- und Binnenwasserstände wurden eingebaut und damit die Basis für einen ordnungsgemäßen Hochwasserschutzbetrieb geschaffen.
  • Die Bemessungswasseranschlaglinie wurde gemäß der Betriebsordnung 2005 überarbeitet, sodass die ursprüngliche Erhöhung von 45 cm auf 25 cm reduziert werden konnte.

Einige bauliche oder betriebliche Mängel wurden noch nicht behoben oder konnten noch nicht behoben werden bzw. haben sich neue Mängel ergeben:

  • Die betriebliche Dokumentation war nach wie vor mangelhaft. Es wurde empfohlen, eine jährliche anlagenspezifische Wartungscheckliste auszuarbeiten und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.
  • Noch immer tritt mit steigendem Außenwasserstand beim Pumpenhaus Wasser durch den Damm ein. Anhand der bereits eingeleiteten Untersuchungen erfolgte die Aufforderung, geeignete Abdichtungsmaßnahmen zu setzen.
  • Durch den Einbau eines netzversorgten Ladegerätes sollten die Starter-Akkumulatoren immer die erforderliche Kapazität aufweisen und damit die ständige Einsatzbereitschaft des Notstromaggregates sichergestellt sowie die Steuerungsanlage ständig in Betrieb sein.
  • Um den Hochwasserbetrieb zweckmäßiger zu gestalten, wurde angeregt, die Funktion einer Rückstauklappe wieder herzustellen, einige Schächte mit Steigeisen auszurüsten und einige Schieberstangen zu verlängern.

Bezüglich der Finanzgebarung der Projekte „Sanierung 1999“ und „Hochwassersanierung 2002“ erfolgte noch immer keine endgültige Abrechnung, sodass die Projekte in finanzieller Hinsicht nicht abgeschlossen sind. Auch die geforderte klare Kostenabgrenzung beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ wurde noch nicht vorgenommen. Zum Prüfungszeitpunkt waren insgesamt 221 Projekte der Konkurrenzgebarung, deren Beginn vor dem Rechnungsjahr 2000 lag, noch nicht abgeschlossen. Um künftig zeitnahe Kollaudierungen bzw. Abrechnungen sicherzustellen, wurde empfohlen, die dazu notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen einzuleiten.

Die in der Betriebsordnung 2005 angeführten Wasserstände enthielten offensichtliche Widersprüche, sodass die Vorlage entsprechender hydraulischer Berechnungen durch das planende Zivilingenieurbüro gefordert wurde.

Die geschätzten Baukosten für das zuletzt realisierte Projekt „Verbesserung 2004“ wurden beträchtlich überschritten. Es wurde empfohlen, in Hinkunft die Projektkosten möglichst vollständig zu erfassen, um nachträgliche Kostenerhöhungen vermeiden zu können.

In ihrer Stellungnahme hat die NÖ Landesregierung teilweise zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Folge leisten zu wollen. Bezüglich der Erfassung und Darstellung der Personalkosten im Zuge der Projektkoordination sowie hinsichtlich der korrekten Kostenabgrenzung beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ erfolgten in der Stellungnahme keine Zusagen. Die Widersprüche zwischen den Betriebsordnungen 2000 und 2005 bei den Durchflussmengen bzw. Wasserständen wurden in der Stellungnahme nicht erklärt. Auf die empfohlene Nachreichung von hydraulischen Berechnungen wurde nicht eingegangen.