14/2008 - NÖ Landespflegeheim Stockerau, Neubau

Zusammenfassung

Im Jahr 2000 wurde ein Um- und Zubau des alten und mangelhaften „Kolomansheims“ mit dem Ergebnis untersucht, dass eine Renovierung den funktionalen Standard nicht erreichen würde. Diese Lösung wurde daher als unzweckmäßig und unwirtschaftlich verworfen.

Im Jahr 2001 wurde die Grundsatzentscheidung zum Neubau des Pflegeheimes getroffen. Nach einer Standortsuche wurde ein Grundstückstausch mit dem direkt angrenzenden, im Eigentum der Stadt Stockerau befindlichen Grundstück durchgeführt. Die Entscheidung zum Neubau in unmittelbarer Nähe zum alten Heim war grundsätzlich richtig und zweckmäßig. Eine umfassende Dokumentation über die Grundsatzentscheidung und den Grundstückstausch wurde jedoch vermisst.

Ab dem Frühjahr 2002 erfolgte die Planung. Ausgeführt wurde die Baumaßnahme hauptsächlich in den Jahren 2004 bis 2005. Das vorgegebene Raum- und Funktionsprogramm wurde im Wesentlichen umgesetzt, Abänderungen erfolgten einvernehmlich.

Der Bettentrakt wurde in massiver Holzbauweise geplant und errichtet, was für einen mehrgeschoßigen öffentlichen Bau neuartig war. Der NÖ Landesrechungshof begrüßt grundsätzlich innovative oder alternative technische Lösungen, weil dem Land NÖ durchaus eine Vorreiterrolle zugestanden wird. Bei der Umsetzung derartiger Projekte dürfen jedoch die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze wie Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Kostenvergleich zwischen herkömmlicher Bauweise und Holzbauweise erfolgte weder als Basis für die Ausführungsentscheidung noch im Nachhinein. Im Sinne einer wirtschaftlichen Vorgangsweise wurde empfohlen, vor derartigen grundlegenden Entscheidungen detaillierte Kostenvergleiche über die Errichtungs- und Betriebskosten anzustellen.

Eine ausführliche Dokumentation der Holzbauweise in den verschiedenen Projektphasen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien wurde vermisst. Der durchgeführte Holzbau sollte daher umgehend evaluiert werden, um entsprechende Erfahrungen für künftige derartige Bauvorhaben zu gewinnen und brauchbare Entscheidungsparameter zu entwickeln.

Auch ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit anderen Pflegeheimen wurde gefordert. Um in Hinkunft Bauvorhaben leichter vergleichen zu können, sind brauchbare Wirtschaftlichkeitsparameter über die Bauvorhaben des Landes NÖ zu erarbeiten.

Ausdrücklich begrüßt wurden die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Bauprojektstruktur und -organisation. Die alten bestehenden Vorschriften blieben allerdings bestehen und mussten in die neuen Strukturen eingebunden werden, was die Vorzüge der neuen Abwicklung teilweise wieder neutralisierte oder zu Umgehungen führte.

In Anlehnung an frühere Kritik an den Baubeiräten wurde gefordert, die Dienstanweisung „Baubeirat“ kritisch mit dem Ziel zu analysieren, ein effizienteres Projektmanagement zu entwickeln. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet in diesem Zusammenhang ein baldiges Inkraftsetzen der in Aussicht gestellten neuen Dienstanweisung „Hochbauvorhaben des Landes“, in welcher auch die derzeitige Dienstanweisung „Baubeirat“ integriert ist.

Die Bauvergaben erfolgten gewerkeweise und überwiegend im offenen Verfahren, sodass ein fairer Wettbewerb möglich war. Die Zuschlagsentscheidungen wurden entgegen den Bestimmungen durch den Baubeirat bzw. den Projektleiter selbst getroffen. Die Bemühungen zu einer effizienteren Projektabwicklung dürfen nicht zu einer Umgehung rechtlicher Bestimmungen führen. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt in diesem Zusammenhang bei seiner wiederholten Empfehlung, jene Bestimmung in der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung zu ändern oder ganz aufzuheben, wonach eine kollegiale Befassung mit allen Aufträgen über nunmehr € 150.000 vorgesehen ist.

In der Planungsphase wurde die voraussichtliche Bauzeit nicht nachvollziehbar ermittelt. Die vertragliche Bauzeit konnte nicht eingehalten werden, was bei einigen Haustechnikgewerken zu beträchtlichen Mehrkostenforderungen führte. Künftig sind brauchbare Parameter zu entwickeln, um die Bauzeiten möglichst realitätsnah und nachvollziehbar ermitteln zu können.

Mehrkostenforderungen werden häufiger. Es wurde daher empfohlen, umgehend Maßnahmen eines präventiven und aktiven Anti-Claimings (Anti-Claim-Managements) festzulegen, um unberechtigte Mehrforderungen in Hinkunft leichter abwehren zu können.

Der elektronische Akt wurde überwiegend gemäß dem gültigen Regelwerk geführt. Die Archivierung von Übernahme- und Abrechungsunterlagen ist jedoch zu vereinheitlichen.

Ob die Rechnungsprüfung durch die örtliche Bauaufsicht ordnungsgemäß erfolgt, ist von der Projektleitung zu kontrollieren. Der Umfang dieser Kontrollen ist festzulegen.

Regieleistungen wurden von der örtlichen Bauaufsicht in ungewöhnlich großem Umfang angeordnet, die Prüfung derselben war teilweise mangelhaft. Bei der Anordnung von Regiearbeiten ist in Zukunft restriktiv vorzugehen; Regiescheine sind vertragsgemäß zu prüfen. Ob die Prüfung der Regieleistungen durch die örtliche Bauaufsicht ordnungsgemäß erfolgt, ist durch die Projektleitung stichprobenweise zu kontrollieren. Die ungerechtfertigt anerkannten Regieleistungen betreffend den mangelhaften Estrich müssen rückgefordert werden.
Offene Ausführungsmängel sind umgehend zu beheben, insbesondere jene am offenen Kamin.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu.