14/2014 - Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen

Zusammenfassung

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und die landwirtschaftlichen Fachschulen verwalteten ­– neben ihren Hauptaufgaben – 36 der rund 920 Dienstwohnungen des Landes NÖ und 16 vermietete Wohnungen.

Im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen des Landes NÖ aus Dienstwohnungsentschädigungen und Mietzinsen 2,55 Millionen Euro, davon entfielen rund 118.000 Euro auf die landwirtschaftlichen Fachschulen.

Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996, Mietzinse

Da die Dienstwohnungsvergütung seit 1. Jänner 1996 nicht und die Mietzinse nicht regelmäßig erhöht wurden, entgingen den landwirtschaftlichen Fachschulen rund 321.000 Euro. Umgelegt auf alle verwalteten Dienst- bzw. Mietwohnungen verzichtete die NÖ Landesregierung in 17 Jahren auf über sechs Millionen Euro. Die Dienstwohnungsvergütungen sollten daher an den Verbraucherpreisindex gebunden werden, zumal nicht angemessene Vergütungen ohnehin als Sachbezug versteuert werden.

Wohnungen der landwirtschaftlichen Fachschulen

Die Vergütungen für die Dienstwohnungen wurden – bis auf minimale Abweichungen – betragsmäßig richtig vorgeschrieben. Die Erhebungs- und Berechnungsblätter wiesen jedoch Mängel auf; in den Dienstrechtsmandaten und Dekreten waren noch Barzahlungen vorgesehen.

Bei den Mietverhältnissen fanden sich vertragslose Zeiträume, unterschiedliche Kautionsregelungen und nicht vollzogene Anpassungen an den Verbraucherpreisindex.

Zum Teil wurden die Einnahmen aus Dienstwohnungsentschädigungen, Mietzinsen und Betriebskosten nicht richtig verbucht sowie umsatz- und lohnsteuerrechtliche Vorgaben nicht eingehalten.

Die Unzulänglichkeiten waren durch verstärkte interne Kontrollen und Schulungen zu beseitigen.

Da sich der Bestand an Dienstwohnungen historisch entwickelt hatte, war es an der Zeit, Überlegungen für ein zeitgemäßes Dienstwohnungswesen anzustellen.

Die NÖ Landesregierung sagte in iherer Stellungnahme von 15. September 2014 die Umsetzung der Empfehlungen zu.