Zusammenfassung
Der Rechnungshofausschuss hat am 10. März 1999 gemäß Art. 51 Abs. 3 lit. b der NÖ Landesverfassung 1979 – NÖ LV 1979, LGBl. 0001, einstimmig folgenden Antrag zum Beschluss erhoben:
„Der Landesrechnungshof wird beauftragt, die Gebarung der Wachauer Messe AG in Krems in den Jahren 1995 bis 1998 zu überprüfen.“
Auf Grund der sich bereits abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten der Wachauer Messe AG im Spätherbst 1997 wurde das Kontrollamt der Stadt Krems mit Beschluss des Gemeinderates vom 10. Dezember 1997 beauftragt, die Gebarung der Wachauer Messe AG unverzüglich einer Einschau zu unterziehen und dem Kontrollausschuss und dem Gemeinderat in Form eines schriftlichen Prüfungsergebnisses zu berichten.
Die Einschau des Kontrollamtes umfasste den Zeitraum 1990 bis 1997. Festzuhalten ist, dass für das Geschäftsjahr 1997 noch keine endgültige Bilanz vorlag.
Das Kontrollamt der Stadt Krems wies darauf hin, dass der Personalaufwand – also die Löhne und Gehälter - im Zeitraum 1990 – 1996 jährlich einen Anstieg zu verzeichnen hatte.
Weiters wies das Kontrollamt auch auf Mängel des Rechnungswesens hin, insbesondere darauf, dass sich keinesfalls einfache Statistiken für strategische Planungen eignen. Es wurden auch keine Aufzeichnungen über die in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen geführt.
Ebenso kritisierte es die Überschreitung des vom Aufsichtsrats vorgegebenen Budgets.
Für das Kontrollamt der Stadt Krems waren Entscheidungen der Geschäftsführung z.B. hinsichtlich der Verträge mit den einzelnen Ausstellern und der ihnen gewährten Preisnachlässe mangels nachvollziehbarer Grundlagen und mangelhafter Dokumentation nicht nachvollziehbar.
Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat lediglich sehr oberflächlich und ohne dies durch Zahlen zu belegen.
Letztendlich empfahl das Kontrollamt, unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduktion und möglicher synergetischer Effekte die Gesellschaftsform neu zu überdenken.