15/2001 - Voranschlagsunwirksame Gebarung bei Bezirkshauptmannschaften

Zusammenfassung

Über die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung der Bezirkshauptmannschaften werden insgesamt Geldbewegungen in Milliardenhöhe verrechnet. Zu den wesentlichen Bereichen dieser Gebarung zählen:

  • die Abwicklung der Strafgelder,
  • die Mündelgeldgebarung,
  • die kassenmäßigen Übergangsgebarungen bzw. Rechnungsabgrenzungen,
  • die Verlagsgebarung, über die der Geldbestand der nachgeordneten Dienststellen dokumentiert wird.

Derzeit sind mit Amtskasse, Sozialkasse und Jugendamtskasse drei Stellen einer Bezirkshauptmannschaft mit Aufgaben des Rechnungswesens befasst. Durch die bestehenden Querverbindungen kommt es zu unnötigen Verrechnungs- bzw. Verwaltungsschritten, die zum Teil über die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung abgewickelt werden. Die eingesetzten IT-Programme sind in einigen Bereichen nicht aufeinander abgestimmt bzw. entsprechen auch nicht mehr dem Stand der Technik. Der LRH empfiehlt die Schaffung einer einzigen Verrechnungs- und Kassenstelle pro Bezirkshauptmannschaft, wobei auch die entsprechenden Voraussetzungen im IT-Bereich zu schaffen wären.

Mit 31. Dezember 2000 wies die Verlagsgebarung der Bezirkshauptmannschaften ungenutzte Geldmittel von rund 245 Mio S aus, während laut Kassenabschluss des Landes NÖ Barvorlagen zur Liquiditätssicherung in der Höhe von ca. 1.267 Mio S in Anspruch genommen waren. Die bereits im Bericht LRH 9/1999 „Geldflüsse“ empfohlene Konzentration der liquiden Mittel im Rahmen der zentralen Geldverwaltung wäre daher rasch umzusetzen.
Die stichprobenartige Prüfung der offenen Salden und der Rückstandnachweise zum 31. Dezember 2000 ergab keine wesentlichen Beanstandungen.

Bei den im Rahmen des Jugendhilfsfonds verwalteten Geldmitteln (Rücklagenbeständen) ist die Verzinsung zu verbessern.
Für die Abwicklung der Strafgeldgebarung wurde Folgendes angeregt:

  • Schaffung einer entsprechenden Anbindung an das Rechnungswesen im Rahmen der vorgesehenen Neuentwicklung des IT-Programmes „Strafen“;
  • Einführung eines zentralen Abrechnungssystems mit den Gemeinden;
  • Prüfung verschiedener Varianten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Anonymverfügungen auch im Hinblick auf die geplante vollelektronische Übermittlung der Radaranzeigen.

Beim Verfall von Sicherheitsleistungen sollte einerseits einheitlich und gesetzeskonform vorgegangen und andererseits verstärkt auf die richtige Widmung geachtet werden.

Bei den Entschädigungen im Katastrophenfall und den Schulungskosten für Gemeindevertreterverbände wird zur Vermeidung unnötiger Verrechnungs- und Zahlungsschritte eine direkte Abwicklung beim Amt der NÖ Landesregierung empfohlen.

Ein Großteil der im Zuge der ggst. Prüfung des LRH getroffenen Verbesserungsvorschläge ist in ähnlicher Form im Ergebnis des BH-Effizienz-Projektes enthalten und in die Ziele für Folgeprojekte eingearbeitet worden.

Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom LRH getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.