15/2003 - Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Erholungsräume

Zusammenfassung

Mit dem Zweck, die Erhaltung und Gestaltung von gemeinsamen, grenzüberschreitenden Erholungsgebieten und -einrichtungen für die NÖ und die Wiener Bevölkerung zu sichern, wurde von den Bundesländern NÖ und Wien im Jahr 1974 der „Verein NÖ - Wien, gemeinsame Erholungsräume“ gegründet. Der Verein dient der besseren Zusammenarbeit und Koordination der beiden Bundesländer zur Erreichung des Vereinszweckes und zur finanziellen Förderung von Projekten.

Im Laufe der Jahre wurden zusätzliche Aufgaben, wie beispielsweise Maßnahmen zum Schutze des Wienerwaldes auf Grundlage der Wienerwalddeklaration 1987, in das Tätigkeitsgebiet des Vereines aufgenommen und die Vereinsstatuten entsprechend geändert. Durch die Neufassung der Wienerwalddeklaration und die Abwicklung der Vorarbeiten für den „Biosphärenpark Wienerwald“ im Bereich des Vereines ist eine neuerliche Anpassung der Statuten erforderlich.

Die für den Vereinsbetrieb und die Projektförderung notwendigen Mittel werden fast ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge der beiden Bundesländer aufgebracht. In den letzten Jahren wurden die Mitgliedsbeiträge durch die beiden Länder unregelmäßig einbezahlt. Um die Einhaltung der vom Verein eingegangenen Zahlungsverpflichtungen bzw. Förderungszusagen auch künftig nicht zu gefährden, wurde die termingerechte Einzahlung der Mitgliedsbeiträge entsprechend den gemeinsam gefassten Beschlüssen gefordert. Weiters wurde empfohlen, die Förderungszusagen zeitlich zu befristen. Mittel, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden, könnten dann für realisierungsreife Projekte neu vergeben werden.

Das Vereinspersonal ist fast ausschließlich bei der Schloss Laxenburg BetriebsgesmbH angestellt und ein Kostenanteil wird refundiert. Beim Verein selbst werden sämtliche Personal-, Sach- und Förderungsausgaben zwei Verrechnungskreisen zugeordnet. Die Refundierung der Personalkosten sowie die vereinsinterne Kostenaufteilung erfolgen seit Jahren nach feststehenden Aufteilungsschlüsseln. Im Hinblick auf die anzustrebende Kostenwahrheit wurde eine Überprüfung der Aufteilungsschlüssel angeregt. Weiters wurde die Notwendigkeit der internen Kostenaufteilung allgemein in Frage gestellt.

Seit Beginn des Jahres 2003 werden die Vorarbeiten für den „Biosphärenpark Wienerwald“ im Rahmen des Vereines durchgeführt. Die Übertragung der Vorarbeiten an den Verein ist erfolgt, ohne die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen im Voranschlag 2003 des Vereines zu schaffen und auch die Kompetenzen des neu angestellten Leiters des Biosphärenparkmanagers innerhalb des Vereines wurden nicht im erforderlichen Ausmaß definiert. Noch während der Prüfung wurde der Voranschlag von der Mitgliederversammlung des Vereines geändert, die Vorarbeiten für den Biosphärenpark entsprechend budgetiert und die Geschäftsführung des Vereines mit der schriftlichen Ausarbeitung einer Kompetenzfestlegung beauftragt. Die Geschäftsführung wurde aufgefordert, dem Auftrag der Mitgliederversammlung so rasch wie möglich nachzukommen.

Von der Geschäftsführung des Vereines wurde ein Teil der getroffenen Anregungen bereits in Angriff genommen bzw. umgesetzt und sie hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, auch die übrigen Empfehlungen bei der weiteren Vereinsarbeit zu berücksichtigen.