15/2008 - Bauhof Plosdorf, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 9/2004 - Bauhof Plosdorf, eine Nachkontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden. Einem Großteil der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs wurde nachgekommen, daneben gab es aber in einigen Bereichen bisher noch keine Weiterentwicklung.

Die Betankung von privaten Fahrzeugen der Bediensteten der Abteilung Wasserbau an der Haustankstelle wurde eingestellt. Für den Bauhof und die Regionalstellen wurden detaillierte Fahrzeugpläne erstellt und der Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan wird jährlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Personalaufwendungen des Bauhofleiterstellvertreters müssen ebenso, wie bereits die Personalkosten des Bauhofleiters, bei den Kalkulationen der Fahrzeuge- bzw. Gerätemieten und Zentralregiekosten berücksichtigt werden. Die gesamten Aufwendungen des Personals, das Leistungen für den Bauhof erbringt, sind in der Gebarung des Bauhofs darzustellen.

Die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs, mit der Gruppe Straße durch gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen und Nutzung von Einrichtungen Synergieeffekte zu erzielen, wurden teilweise umgesetzt. Die Gruppen Wasser und Straße stehen in regelmäßigem Kontakt miteinander und versuchen, soweit es ihre unterschiedlichen Aufgabengebiete zulassen, zu kooperieren und gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten zu finden.

Die Ziele des Effizienzprojekts wie zB Personalreduktion und Leistungsreduzierung wurden aufgrund der Hochwässer 2002 und dem damit verbundenen Ausbau von Hochwasserschutzanlagen noch nicht erreicht. Die Bemühungen, die festgelegten Ziele zu erreichen, sind aber fortzusetzen.

Die Anregung des NÖ Landesrechnungshofs, die Geschäftseinteilung zu ändern, wird beibehalten. Desgleichen bleibt auch die Forderung, Richtlinien über die Bereitstellung bzw. Anschaffung von Garagen, Magazinen, Lagerplätzen etc. zu erlassen und geeignete Verwendungsmöglichkeiten für die noch leer stehenden Räume der Dienstwohnung zu finden, aufrecht.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.