16/1998 - Darlehen und Beihilfen nach NÖ SHG

Zusammenfassung

Der Finanzkontrollausschuß hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Kontrolle der Abt. Sozialhilfe, Maßnahmen der Sozialhilfe, Darlehen und Beihilfen, beschlossen.

Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, sind die Angelegenheiten der Sozialhilfe, soweit sie keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind, Frau Landesrat Traude Votruba zugeteilt.

Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abt. Sozialhilfe (GS5) für Angelegenheiten der Sozialhilfe ausgenommen jedoch die Angelegenheiten der Landespflegeheime, der Landespensionistenheime und der privaten Pensionistenheime und Pflegeheime zuständig. Mit der Leitung der Abt. Sozialhilfe ist Wirkl.Hofrat Dr.Elisabeth Gröss betraut.