16/2004 - IT-Ausstattung in der Baudirektion und den Gebietsbauämtern I–V

Zusammenfassung

Gegenstand der Prüfung waren die IT-Einrichtungen im Bereich der Gruppe Baudirektion (Abteilungen BD1 bis BD6 und NÖ Gebietsbauämter I-V), wobei die Vorgangsweise bei der Anschaffung von IT-Technologien und deren Finanzierung und Einsatz, sowie die Betreuung durch die IT-Koordinatoren Prüfungsschwerpunkte waren.

Bei der Anschaffung von Hard- und Software (auch Peripheriegeräten und Digitalkameras) sollte eine zentral koordinierte, abteilungsübergreifende Vorgangsweise gewählt werden. Doppelausstattungen (Desktop-PC und Notebook) sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf ein äußerstes Mindestmaß zu reduzieren. Die Inventaraufzeichnungen sind zu aktualisieren und in einem einheitlichen System zu führen.

Verbrauchsmaterial sollte zentral über das Materialamt bezogen werden.

Die Betreuung der Gebietsbauämter durch IT-Koordinatoren sollte entweder analog dem Modell der Gruppe Straße zentral oder durch zu IT-Koordinatoren ausgebildete Kanzleibedienstete an den einzelnen Gebietsbauämtern erfolgen.

Der NÖ Landesrechnungshof vertritt die Auffassung, dass es zweckmäßiger wäre, IT-Einrichtungen zentral zu beschaffen und diese auch über einen gemeinsamen, entsprechend dotierten, Haushaltsansatz, der von der Abteilung LAD1-IT verwaltet wird, abzurechnen.

Die Ergebnisse durchgeführter Projekte sollten innerhalb angemessener Zeit umgesetzt werden.

Sämtliches Inventar wäre mit dem Programm Remedy zu erfassen, um jederzeit Auskunft über den Ausstattungsgrad einer Abteilung erhalten zu können.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.