16/2006 - Landesbildstelle, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 2/2002 - Landesbildstelle, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden. Insgesamt wurde der Großteil der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs umgesetzt, daneben gab es aber in wesentlichen Bereichen bisher noch keine Weiterentwicklung.

Die Kompetenzprobleme im Zusammenhang mit der Zulage für den Leiter der Landesbildstelle und die Leiter der Bezirksbildstellen sowie den Aufwandsentschädigungen für die Mitarbeiter im Bereich der Bezirksbildstellen wurden bereinigt. Ebenso wurde die Zuerkennung finanzieller Leistungen an die Mitarbeiter der Bezirksbildstellen neu definiert und auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs, den Medienbestand der Landesbildstelle den Schulen im Wege des Internets zur Verfügung zu stellen, wurden umgesetzt. Seit 2003 erfolgen die Medienverwaltung und der Verleih zum überwiegenden Teil online über einen zentral angelegten Medienkatalog. Ein zentral verwaltetes Bildungsangebot ist ebenfalls online verfügbar.

Die Einhebung des Bildstellenbeitrages entspricht noch immer nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher weiterhin eine dem Gesetz entsprechende Einhebung des Bildstellenbeitrages bzw. die rasche Erarbeitung alternativer Lösungen sowie den Abbau der dadurch bisher entstandenen Haushaltsrücklagen.

Aufgrund der geringen Verlagsausgaben in den Bezirksbildstellen sollte die Notwendigkeit der Führung von Girokonten in den Bezirksbildstellen überdacht und die Verlagsgebarung der Bezirksbildstellen neu organisiert werden.

Der NÖ Landesrechnungshof hält seine Empfehlung, die dienstrechtliche Stellung des Leiters der Landesbildstelle neu zu überdenken, weiterhin aufrecht und regt eine baldige Neuregelung an, um im Anlassfall vorbereitet zu sein.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.