Zusammenfassung
Die Stadtgemeinde Wr. Neustadt errichtete und betrieb im Föhrenwald eine Einrichtung für gesundheitsgefährdete Kinder.
Im Jahre 1952 wurde zwischen dem Land NÖ und der Stadt Wr. Neustadt ein Bestandsvertrag abgeschlossen, der den Betrieb einer Sonderschule „Waldschule Wr. Neustadt“ für körperbehinderte Kinder aus ganz Österreich vorsah. Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark haben mit Niederösterreich ein Übereinkommen Über die Führung der Sonderschule geschlossen.
Die Waldschule Wr. Neustadt war ursprünglich als Sonderschule mit angeschlossenem Heim und therapeutischen Einrichtungen konstruiert.
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1984 wurde das bisherige Heim der Waldschule Wr. Neustadt mit seinen verschiedenen Einrichtungen als wirtschaftlich eigenständige Sozialhilfeeinrichtung „Waldschule Wr. Neustadt, Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation“ (in der Folge kurz Heim) gemäß § 45 NÖ SHG eingerichtet. Gleichzeitig wurde die Sonderschule des Landes NÖ für körperbehinderte Kinder in Wr. Neustadt (in der Folge kurz Sonderschule) wirtschaftlich von diesem abgetrennt und von diesem Zeitpunkt an als wirtschaftlich eigenständiger Körper (Landessonderschule) geführt.
Gemäß der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, obliegt die Sonderschule Wr. Neustadt Landesrat Christa Kranzl (bis 18. November 1999 war die Sonderschule Wr. Neustadt Landesrat Traude Votruba zugewiesen).
Nach der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Sonderschule Wr. Neustadt der Abteilung Schulen (K4) zugewiesen.
Sowohl in der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung als auch in der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung erfolgte nach der Trennung keine Änderung und wird nach wie vor nur die Sonderschule Wr. Neustadt angeführt.