17/2001 - NÖ Wasserwirtschaftsfonds

Zusammenfassung

Der NÖ Wasserwirtschaftsfonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und wurde zur Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft errichtet.

Der Fonds finanziert sich aus eigenen Mitteln wie zB Darlehensaufnahmen und Darlehensrückflüssen aus gegebenen Fondsdarlehen. Darüber hinaus erhält der Fonds Landesbeiträge und finanzielle Mittel aus Bedarfszuweisungen.

Der Jahresabschluss 2000 wurde als „Istdarstellung“ korrekt erstellt, wird aber nicht den Ansprüchen gerecht, die an einen aussagekräftigen Jahresabschluss zu stellen sind, da er insbesondere kein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Fonds vermittelt.

Auf Grund der angespannten finanziellen Lage des Fonds (negatives Nettostammvermögen von rund € 67 Mio) wurde die Geschäftsführung aufgefordert, eine dynamische Finanzvorschau zu erstellen, diese dem Kuratorium vorzulegen und die Ergebnisse der NÖ Landesregierung mitzuteilen. Im Zusammenhang mit der Landeshaftung für ein vom Fonds aufgenommenes Darlehen wurden dem Landtag von NÖ vor Beschlussfassung nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt.

Im Sinne der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolution vom 7. Juni 1990 hat die Fondsgeschäftsführung dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse des Fonds in Hinkunft von beeideten Wirtschaftsprüfern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Die Voranschläge des Fonds sind der NÖ Landesregierung künftig so rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen, dass diese Genehmigung noch vor dem Rechnungsjahr erfolgen kann, für das der Voranschlag Gültigkeit haben soll.

Es wurde empfohlen, das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz in einigen Punkten aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit zu ergänzen bzw. abzuändern. Die Vorsitzführung im Kuratorium entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei der Geldbewirtschaftung wurden Einsparungspotentiale erkannt und empfohlen, diese auch zu realisieren.

Die stichprobenweise Prüfung der Förderungsabwicklung ergab, dass bei der Bemessung der Förderungshöhe richtlinienkonform vorgegangen wurde. In einigen Fällen wurde auf geringfügige Mängel bei der Förderungsabwicklung hingewiesen. Eine teilweise Überarbeitung der Förderungsrichtlinien wurde empfohlen.

Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.