17/2008 - Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal

Zusammenfassung

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Deutsch-Wagram. Sie wurde durch das NÖ Marchfeldkanalgesetz am 1. Jänner 1986 eingerichtet und ist Rechtsnachfolger der Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal.

Der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal obliegt der Betrieb, die Wartung und die Erhaltung des Marchfeldkanalsystems sowie die Planung und die Errichtung der noch erforderlichen Bauwerke zur Optimierung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Nutzung der Anlagen. Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal führt darüber hinaus ein Technisches Büro und betreibt ein Kleinwasserkraftwerk.

Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal die ihr übertragenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat.

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal finanziert sich vor allem aus jährlichen Zuwendungen des Bundes und Zuschüssen des Landes NÖ. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, die vom Land NÖ bereitgestellten Finanzmittel für Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen auf der Grundlage einer mehrjährigen betrieblichen Vorschaurechnung zu planen und gesondert zu budgetieren. Eine Bildung von finanziellen Vorsorgen in beträchtlicher Höhe wird wegen der damit verbundenen Zinsbelastung des Landes NÖ als Subventionsgeber gesamtwirtschaftlich als nicht sinnvoll angesehen.

Im Zusammenhang mit dem Übergang des Betriebes von der Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal auf die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal wurde ein Personalkonzept für die künftige Geschäftstätigkeit ausgearbeitet, in dem neben der Reduzierung des Personalstandes eine Änderung der Dienstverträge, eine Gehaltsreform und eine neue Betriebsvereinbarung enthalten sind. Der NÖ Landesrechnungshof regt eine einheitliche, klare und unmissverständliche Formulierung der Dienstverträge an, um Auslegungsdifferenzen zu vermeiden. Das in der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal geführte Leistungserfassungssystem zur Dokumentation des Personaleinsatzes wird als geeignetes Mittel zur Steuerung und Kontrolle erbrachter Leistungen bewertet.

Das Technische Büro wurde zur weiteren Nutzung des bei der Errichtung des Marchfeldkanalsystems erworbenen Fachwissens eingerichtet. Es wird als eigene Wirtschaftseinheit betrieben sowie in der Leistungserfassung als eigener Verrechnungskreis geführt und bearbeitet auf privatwirtschaftlicher Basis Fremdprojekte. Die Überprüfung einiger Projekte ergab im Wesentlichen eine korrekte Abwicklung und Verrechnung. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, die Annahme von Aufträgen in die alleinige Verantwortung des Geschäftsführers zu übertragen.

Für die beiden neben dem Betriebsgebäude in Deutsch-Wagram errichteten derzeit vermieteten Einfamilienwohnhäuser besteht kein innerbetrieblicher Bedarf mehr und diese stellen nicht betriebsnotwendiges Vermögen dar. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt, insbesondere aufgrund des in Zukunft zu erwartenden erhöhten Instandhaltungsaufwandes einen Verkauf der Wohnhäuser in Betracht zu ziehen.

Zu den im Prüfungszeitraum angekauften Fahrzeugen weist der NÖ Landesrechnungshof darauf hin, dass vor der Beschaffung die für notwendig erachteten technischen Spezifikationen festzulegen und ein Vergabeverfahren durchzuführen ist. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen vergebenden Stellen zur rechtmäßigen und wirtschaftlichen Abwicklung von Vergaben wird empfohlen. Darüber hinaus wird eine Neuausschreibung der Versicherungen des gesamten Fuhrparks angeregt.

Die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal und die NÖ Landesregierung haben zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.