18/2008 - Zivile Landesverteidigung, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „1/2005 - Zivile Landesverteidigung“, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie und wie weit die Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Wesentliche Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs wurden umgesetzt, wie zB die Aktualisierung der Alarmpläne, die Vorsorgen für den Fall einer Grippepandemie, die koordinierte Bevorratung von Desinfektionsmitteln oder die Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen.

Daneben befinden sich einige Empfehlungen in der Phase der Umsetzung, wie etwa die Bewältigung von Massenfluchtbewegungen. Andere Forderungen wurden bis zum Prüfungszeitpunkt teilweise umgesetzt, wie zB die Evaluierung der Hochwasserkatastrophe 2002, die Aufstockung der Disponenten in der Landeswarnzentrale, die Notstromversorgung von Sirenen oder die Bewirtschaftung der Schutzräume des Landes NÖ aufgrund einer Betriebsordnung.

Nicht einmal in Ansätzen begonnen wurde mit der Umsetzung der Forderungen des NÖ Landesrechnungshofs nach

  • gesetzeskonformer Finanzierung des Personals der Landeswarnzentrale,
  • Unterweisung des Krisenstabes über Verhaltensweisen in Katastrophenfällen und
  • Erstellung eines Kommunikationskonzepts für Katastrophenfälle.

Zu den nicht bzw. lediglich teilweise umgesetzten Empfehlungen bringt der NÖ Landesrechnungshof klar zum Ausdruck, dass weiterhin eine rasche Erledigung der notwendigen Arbeiten erwartet wird, um die Interessen des Landes NÖ zu wahren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den meisten Empfehlungen zugesagt, diese umzusetzen. Zu jenen Empfehlungen, bei denen die NÖ Landesregierung keine vollständige Umsetzung zusagte, gab der NÖ Landesrechnungshof eine ergänzende Stellungnahme ab und beharrte auf seinen Forderungen.