Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof nimmt wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013 im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Landtags erfolgte:
Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2013
Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2013 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2013 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2013.
NÖ Budgetprogramm
Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für Niederösterreich vorgesehene Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG konnte im Rechnungsabschluss 2013 übererfüllt werden. Die im Voranschlag enthaltenen Vorgaben des NÖ Budgetprogramms 2013 bis 2016 konnten jedoch nicht erreicht werden.
Haushaltsergebnis
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2013 wies bei einem Gebarungsvolumen von 8.707,6 Millionen Euro einen Brutto-Abgang von 476,8 Millionen Euro und nach Abzug der darin enthaltenen Darlehenstilgungen einen Netto-Überschuss von 53,6 Millionen Euro aus. Dieser lag um 96,4 Millionen Euro bzw. 64,3 Prozent niedriger als veranschlagt.
Der Brutto-Abgang war um 255,3 Millionen Euro bzw. 115,3 Prozent höher als veranschlagt. Dies war im Wesentlichen auf vermehrte Darlehenstilgungen, ein schlechteres Ergebnis der laufenden Gebarung, vermehrte Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie höhere Ausgaben für Kautionen zurückzuführen.
Da die Erläuterungen zum Rechnungsabschluss eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung der Abweichungen gegenüber dem Voranschlag sind und wichtige Informationen für die Budgeterstellung und den Budgetvollzug enthalten, ist eine weitere Verbesserung deren Aussagekraft zweckmäßig.
Stabilitätsbeiträge
Niederösterreich hat sich im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 verpflichtet, im Jahr 2013 ein maximales Maastricht-Defizit von 264 Millionen Euro zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen. Das sind 18,9 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits, welches um 80,3 Millionen Euro unterschritten werden konnte. Damit hat Niederösterreich die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 übererfüllt.
Im Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) war jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 46 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 17,6 Millionen Euro auszuweisen.
Bei den Kennzahlen konnten die Quote öffentliches Sparen und die Eigenfinanzierungsquote verbessert werden, während sich die Quote freie Finanzspitze um 2,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr verschlechterte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut Maastricht stieg im Vergleich zum Jahr 2012 um neun Euro auf 1.647 Euro, während die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV um neun Euro auf 2.032 Euro sank.
Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung
Die Analyse der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung und der Bestände ergab keine Beanstandungen.
Vermögensrechnung
Das ausgewiesene Eigenkapital und die Eigenkapitalquote haben sich im Rechnungsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr verringert, insbesondere weil Abschreibungen und Wertberichtigungen im Anlage- und Umlaufvermögen vorzunehmen waren. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital stieg im Jahr 2013 auf 42,7 Prozent der Bilanzsumme. Das zeigt, dass bereits beträchtliche Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen wurden. Die Eigenkapitalquote von über 20 Prozent wird daher auf Dauer nur zu halten sein, wenn die Entwicklung der Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen zukünftigen Verpflichtungen mit den Erträgen in Einklang gebracht wird.
Finanzschulden
Der im Jahr 2011 eingeleitete Trend zur Verminderung der Finanzschulden hat sich im Rechnungsjahr 2013 mit einer Verringerung von 12,8 Millionen Euro abgeschwächt. Dazu war festzustellen, dass die Finanzschulden bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit um 294 Millionen Euro besser lagen, während die Maastricht-Schulden um 413 Millionen Euro schlechter lagen als geplant.
Eventualverbindlichkeiten
Die im Jahr 2013 nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.690,8 Millionen Euro lagen um 1.190,4 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Gegenüber dem Jahr 2012 verringerte sich die bewertete Gesamtrisikosumme um 43,4 Millionen Euro. Im Jahr 2013 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 1,4 Millionen Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 6,0 Millionen Euro gegenüber.
Nachhaltigkeit
Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen in Einklang gebracht und gehalten werden.
Dazu muss die nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 durch Sondermaßnahmen unterstützte Konsolidierung des Landeshaushalts konsequent fortgesetzt und die Ziele des NÖ Budgetprogramms 2013 bis 2016 eingehalten werden.
Sondermaßnahmen, wie die Verwertung von Vermögen, können die Konsolidierung zwar unterstützen, nachhaltig kann sie jedoch nur über ein positives strukturelles Ergebnis gelingen. Dabei sind zusätzlich zum Landeshaushalt alle außerbudgetären Einheiten (Fonds, Gesellschaften) des Landes NÖ einzubeziehen.
Entwicklung Haushalts- und Rechnungswesen der Länder
Das NÖ Budgetprogramm und die Stabilitätspakte stellten höhere Anforderungen an das Haushalts- und Rechnungswesen als die geltende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV. Im Interesse einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage soll das Haushalts- und Rechnungswesens daher zu einer integrierten Finanzierungs-, Vermögens- und Ergebnisrechnung, welche die ausgegliederten Einheiten einbezieht, weiterentwickelt werden. Die dazu bereits laufenden Arbeiten beinhalten auch die einheitliche Bewertung von Vermögen, Verpflichtungen und Risiken sowie eine Überarbeitung des Kontenplans und sollten zügig abgeschlossen werden.
Die Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens stellt zwar für sich keine nachhaltig stabilen Finanzen sicher, kann aber die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte unter Einbeziehung deren ausgegliederter Bereiche sowie die Haushaltsführung verbessern, weil sowohl über die Finanzierungsrechnung (Zahlungsströme) als auch über die Ergebnisrechnung (Mittelverbrauch) gesteuert werden kann.