Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014 im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des Landtags erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2014

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2014 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2014 und eine daraus auzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2014.

NÖ Budgetprogramm

Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für Niederösterreich vorgesehene Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG konnte im Rechnungsabschluss 2014 erfüllt werden. Die im Voranschlag bzw. im NÖ Budgetprogramm 2014 bis 2018 enthaltenen Vorgaben wurden jedoch weitgehend nicht erreicht.

Haushaltsergebnis

Nachdem in den Rechnungsjahren 2012 und 2013 noch Netto-Überschüsse erzielt wurden, wies der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2014 einen Netto-Abgang von 96,6 Millionen Euro aus. Dieser lag um 246,6 Millionen Euro schlechter als der im Voranschlag geplante Netto-Überschuss von 150 Millionen Euro, wobei die im Voranschlag vorgesehene Entnahme aus der Veranlagung in Höhe von 150 Millionen Euro zur Schuldentilgung nicht erfolgte. Der Brutto-Abgang war im Rechnungsjahr 2014 um 366,8 Millionen Euro höher als veranschlagt.

Stabilitätsbeiträge

Niederösterreich hat sich im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 verpflichtet, im Jahr 2014 ein maximales Maastricht-Defizit von 204 Millionen Euro zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen. Das sind 21 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits. Obwohl im Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 27,8 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 37,7 Millionen Euro auszuweisen war, konnte gegenüber der Vorgabe des Stabilitätspakts in Summe ein um 95 Millionen Euro besseres Ergebnis erzielt werden. Damit hat Niederösterreich die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 erfüllt.

Während sich die Kennzahlen für die Quote des öffentliches Sparens und die Eigenfinanzierungsquote gegenüber dem Vorjahr wenig veränderten, verschlechterte
sich die Kennzahl für die Quote freie Finanzspitze auf minus 3,43 Prozent, was unter anderem auf eine höhere geplante Schuldentilgung zurückzuführen war. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich um 2,6 Prozent.

Voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung

Die stichprobenartige Überprüfung der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung und der ausgewiesenen Bestände ergab keine Beanstandungen.

Vermögensrechnung

Die Bilanzsumme verringerte sich in den Rechnungsjahren 2013 und 2014 um 815,9 Millionen Euro bzw. 4,6 Prozent auf 16.778,9 Millionen Euro.

Auf der Aktivseite sank das Anlagevermögen im Wesentlichen auf Grund der Überführung eines Investitionsprojekts in eine Sonderfinanzierung um 215,3 Millionen Euro. Die Verringerung des Umlaufvermögens um 933,8 Millionen Euro war hauptsächlich auf die Rückführung von Genussrechtsforderungen sowie deren Wertberichtigung bzw. Abschreibung zurückzuführen. Im Gegenzug stieg die Wertberichtigung zum Eigenkapital um 473,9 Millionen Euro.

Auf der Passivseite sanken das Eigenkapital und die Rücklagen um 690,5 Millionen Euro. Auch die Verbindlichkeiten verringerten sich um 109,7 Millionen Euro, wobei jedoch deren Anteil an der Bilanzsumme auf 77,6 Prozent im Jahr 2014 stieg.

Finanzschulden

Nach einer leichten Verringerung der Finanzschulden im Rechnungsjahr 2013 um 12,8 Millionen Euro stiegen sie im Rechnungsjahr 2014 um 100,6 Millionen Euro auf 3.389,2 Millionen Euro an. Dazu war festzustellen, dass die Finanzschulden bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit um 165,7 Millionen Euro unter dem Voranschlag lagen, während die Maastricht-Schulden um 522,7 Millionen Euro über dem Voranschlag lagen. Damit waren sie in Summe um 357,1 Millionen Euro schlechter als geplant. Die Finanzschulden 2014 stiegen mit 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr stärker als das nationale nominelle BIP mit 2,0 Prozent, wodurch
zukünftige Budgets vorbelastet werden.

Eventualverbindlichkeiten

Die im Jahr 2014 nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.527,3 Millionen Euro lagen um 1.493,1 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Gegenüber dem Jahr 2013 verringerte sich die bewertete Gesamtrisikosumme um 163,5 Millionen Euro. Im Jahr 2014 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 1,7 Millionen Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,6 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen unbedingt in Einklang gebracht und gehalten werden. Die Verringerung der Eigenkapitalquote um 2,2 Prozentpunkte seit dem Rechnungsjahr 2012 zeigte jedoch, dass dies bisher nicht gelungen ist. Im gleichen Zeitraum stieg die Wertberichtigung zum Eigenkapital auf der Aktivseite von 39,1 Prozent auf 43,8 Prozent, was einen laufenden Anstieg der Verpflichtungen für die Zukunft bedeutet.

Zur Erreichung stabiler Finanzen sind in den kommenden Rechnungsjahren wirksame Maßnahmen zu setzen.

Sondermaßnahmen, wie die Verwertung von Vermögen, können die Konsolidierung zwar unterstützen, nachhaltig kann sie jedoch nur über ein positives strukturelles Ergebnis gelingen. Dabei sind zusätzlich zum Landeshaushalt alle außerbudgetären Einheiten (Fonds, Gesellschaften) des Landes NÖ einzubeziehen.

Entwicklung Haushalts- und Rechnungswesen der Länder

Im April 2015 versandte das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997. Damit soll ein „Drei-Komponenten-Rechnungssystem", bestehend aus Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung, auf Länder- und Gemeindeebene eingeführt werden.

Die Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens stellt zwar für sich keine nachhaltig stabilen Finanzen sicher, kann aber die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte unter Einbeziehung deren ausgegliederter Bereiche sowie die Haushaltsführung verbessern. Damit kann sowohl über die Finanzierungsrechnung (Zahlungsströme) als auch über die Ergebnisrechnung (Mittelverbrauch) gesteuert werden.