Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2015 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2015

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2015 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2015 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2015. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2014 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung des NÖ Budgetprogramms 2015 bis 2019, des Voranschlags 2015 und der Haftungsobergrenze

Wie in den Vorjahren konnten die – auch im NÖ Budgetprogramm enthaltenen – Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 eingehalten bzw. um 47,7 Millionen Euro unterschritten werden Damit war zwar ein wesentliches Budgetziel erreicht, der Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 verzeichnete jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Überschuss von 49,4 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 30,6 Millionen Euro. Durch die Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten wurden die Vorgaben eingehalten, wobei es beim Maastricht-Defizitziel zu einer konjunkturbedingten Erhöhung von 104 auf 170 Millionen Euro kam.

Der administrative Abgang und der „strukturelle" administrative Abgang des Landeshaushalts waren höher als im Voranschlag 2015 und im NÖ Budgetprogramm  orgesehen. Der Netto-Abgang lag um 184,1 Millionen über dem Voranschlag 2015. Die Finanzschulden stiegen um 208,5 Millionen Euro und überschritten ebenfalls die laut Voranschlag und NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich daher um 5,4 Prozent.

Im Jahr 2015 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 1.898,8 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag bis zum Jahr 2014 beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 2.234,7 Millionen Euro ging um 292,6 Millionen Euro zurück. Den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 2,9 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,2 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Die seit 2013 um 2,7 Prozentpunkte gefallene Eigenkapitalquote zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im selben Zeitraum stiegen Finanzschulden sowie Barvorlagen um 380,6 Millionen Euro bzw. 10,6 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt, wodurch eine Nachhaltigkeitslücke und ein höherer Zinsaufwand entstanden. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von rund 43 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin. Diese Entwicklung zeigt den Konsolidierungsbedarf.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame Maßnahmen und die strikte Umsetzung der Vorgaben des Budgetprogrammes insbesondere auch für den Landeshaushalt.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen war gemäß Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 zu unterlassen und Bestände aus bereits abgeschlossenen Geschäftsfällen aufzulösen.

Mit der am 19. Oktober 2015 erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 und der diesbezüglichen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung zwischen den Ländern wird ab dem Rechnungsjahr 2019 die angestrebte integrierte Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung eingeführt. Dadurch wird zwar die Aussagekraft des Rechnungswesens weiter erhöht, dies wird jedoch nichts an den bereits aus den jetzigen Rechenwerken aufgezeigten Entwicklungen ändern.