Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm, Haftungen) erfolgte:
Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2016
Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2016 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2016 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2016. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2015 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.
Einhaltung des NÖ Budgetprogramms 2016 bis 2020, des Voranschlags 2016 und der Haftungsobergrenze
Wie in den Vorjahren konnten die – auch im NÖ Budgetprogramm enthaltenen – Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 eingehalten bzw. um 102,7 Millionen Euro unterschritten werden. Damit war zwar ein wesentliches Budgetziel erreicht, der Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 verzeichnete jedoch statt dem veranschlagten Maastricht-Defizit von 11,1 Millionen Euro ein Maastricht-Defizit von 38,0 Millionen Euro. Durch die Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten und der Berücksichtigung von temporären Budgetabweichungen (Flüchtlingshilfe, Kosten für Abwicklung Heta) wurden die Vorgaben eingehalten, wobei der Zielwert für das Maastricht-Ergebnis auf Grund der EU-Vorgabe, dass in Österreich bereits ab 2015 der strukturelle Haushaltssaldo zur Anwendung kommen muss, von einem Überschuss von sechs Millionen Euro auf einen Abgang von 148 Millionen Euro angepasst wurde.
Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 73,3 Millionen Euro höher als im Voranschlag 2016 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Festzustellen war jedoch, dass bei der Erstellung des Voranschlags 2016 im Frühjahr 2015 die Flüchtlingskrise noch nicht absehbar war und daher die Flüchtlingsmehrkosten im Voranschlag 2016 nicht enthalten waren. Die Mehrkosten für die Flüchtlingskrise betrugen für das Land NÖ netto 65 Millionen Euro. Die Finanzschulden stiegen um 306,1 Millionen Euro und überschritten ebenfalls die im Voranschlag und NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 verschlechterte sich daher um 7,4 Prozent. Ebenso stiegen die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung weiter an und erreichten einen Wert von 445,7 Millionen Euro.
Im Jahr 2016 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 2.021,8 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 1.958,5 Millionen Euro ging um 276,2 Millionen Euro zurück. Den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 7,2 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 5,6 Millionen Euro gegenüber. Die Darstellung von Risiken, wie zum Beispiel aus Fremdwährungsgeschäften, war nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 nicht vorgesehen.
Nachhaltigkeit
Der Wert des Eigenkapitals fiel seit 2013 um 855,7 Millionen Euro (Eigenkapitalquote minus 4,4 Prozentpunkte). Das zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im selben Zeitraum stiegen Finanzschulden sowie Barvorlagen trotz der bis 2015 gesetzten Einmaleffekte um 747,0 Millionen Euro bzw. 20,7 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt, wodurch eine Nachhaltigkeitslücke und ein höheres Zinsrisiko entstanden. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von rund 42 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin. Diese Entwicklung zeigt den Konsolidierungsbedarf.
Der Landesrechnungshof bekräftigte neuerlich, dass für nachhaltig stabile Finanzen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden müssen. Das erfordert wirksame, strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des Budgetprogramms.
Haushalts- und Rechnungswesen
Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und war daher zu unterlassen. Auch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 sah keine vorschussweise Finanzierung vor. Daher ist spätestens im Rahmen der Voranschlagserstellung 2018 auf eine voranschlagswirksame Darstellung umzustellen und die Bestände aus bereits abgeschlossenen Geschäftsfällen sind aufzulösen. Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2019 wird die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen. Das neue Rechnungswesen wird jedoch nichts an der finanziellen Lage und an dem bereits jetzt ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.