Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2017 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2017 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2017 bis 2021, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2017

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2017 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2017 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2017. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2016 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die auch im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 77,3 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 130,7 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Sinkender Abgang, steigende Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 20,2 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2017 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (zu Nominalwerten) stiegen jedoch gegenüber 2016 um 424,0 Millionen Euro und überschritten die im Voranschlag und im NÖ Budgetprogramm geplanten Werte. Daher verschlechterte sich die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (zu Nominalwerten) um zehn Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung wurde im Rechnungsjahr 2017 freiwillig mit 312,9 Millionen Euro eingebucht. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung gingen im Vergleich zum Vorjahr um 38,1 Millionen Euro zurück und betrugen 407,6 Millionen Euro.

Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 um 11 Millionen Euro bzw. 0,1 Prozent. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen BIP von 4,5 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2017 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.054,5 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme von 1.132,6 Millionen Euro ging um 825,9 Millionen Euro zurück. Den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von 3,5 Millionen Euro standen Einnahmen aus Haftungsprovisionen von 4,7 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital (vor allem der Finanzschulden) erforderte verstärkt strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel seit 2015 um 966,8 Millionen Euro oder 30,6 Prozent (Eigenkapitalquote minus 5,5 Prozentpunkte). Das zeigte den Wertverzehr des Landesvermögens. Im Rechnungsjahr 2017 erfolgte durch die Bewertung des Fremdwährungsrisikos bei den Finanzschulden sowie des Bestandes der Genussrechtsforderungen eine Verringerung des Eigenkapitals in Höhe von 459,3 Millionen Euro. Das „operative“ Ergebnis ohne diese Wertberichtigungen konnte 2017 gegenüber 2016 von einem Verlust von 302,1 Millionen Euro auf einen Verlust von 205,5 Millionen Euro um rund ein Drittel verbessert werden.

Die Finanzschulden (inklusive Bewertung) sowie die Barvorlagen stiegen seit dem Rechnungsjahr 2015 um 1.065,2 Millionen Euro bzw. 26,7 Prozent und damit stärker als das nominelle Bruttoinlandsprodukt mit 7,2 Prozent. Diese Entwicklung hinterließ eine Nachhaltigkeitslücke und ein höheres Zinsrisiko. Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 39,2 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 mussten durchschnittlich jährlich 553,0 Millionen Euro (2016: 492,9 Millionen Euro) getilgt oder refinanziert werden. Die Erhöhung dieses Werts um 60,1 Millionen Euro oder 12,2 Prozent gegenüber dem Bilanzstichtag 2016 zeigte ein erhöhtes Liquiditätsrisiko des Landes NÖ.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des NÖ Budgetprogramms.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und war daher zu unterlassen. Auch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 sah keine vorschussweise Finanzierung vor. Daher waren im Rechnungsjahr 2018 die bestehenden Vorfinanzierungen in den NÖ Landeskliniken Wiener Neustadt und Mauer voranschlagswirksam darzustellen bzw. über Sonderfinanzierungen abzuwickeln, die Bestände aus diesen Geschäftsfällen aufzulösen und somit die doppelte Darstellung als Anlage- sowie Umlaufvermögen zu berichtigen.

Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2020 wird die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und an dem bereits ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Die stichprobenartige Überprüfung der Kontierung ergab Mängel in der Zuordnung zu den Voranschlagsstellen und zeigte einen Schulungsbedarf auf allen Ebenen des Gebarungsvollzugs auf, insbesondere im Hinblick auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015.

Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG 2016

Die Statistik Austria berechnete mit Stand 29. September 2017 ein schlechteres Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG für das Jahr 2016 als das im Rechnungsabschluss 2016 ausgewiesene vorläufige Ergebnis. Das um 56,0 Millionen Euro schlechtere Ergebnis war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass darin die Ausgaben für die Flüchtlingshilfe und die Ausgaben gemäß Art 19 Abs 2 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (Heta Asset Resolution AG) nicht berücksichtigt wurden.

Das Land NÖ hat daher dieses Ergebnis nicht anerkannt und eine entsprechende Stellungnahme an die Statistik Austria abgegeben. Zum Prüfungszeitpunkt waren die offenen Punkte noch nicht abgeklärt.