Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2018 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2018 bis 2022, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2018

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2018 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2018 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2018. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2017 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 40,1 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 65,8 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Weniger Abgang – mehr Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 22,1 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr und um 14,7 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2018 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (zu Nominalwerten) stiegen gegenüber 2017 um 177,5 Millionen Euro. Daher verschlechterte sich die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (zu Nominalwerten) um 3,8 Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung stieg 2018 um 16,6 Millionen Euro und betrug zum Bilanzstichtag 329,5 Millionen Euro. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Millionen Euro und betrugen 415,3 Millionen Euro.
Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2017 und 2018 um 14 Millionen Euro. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen BIP (Bruttoinlandprodukt) von 4,4 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2018 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.191,4 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme ging um 2,9 Millionen Euro auf 1.129,8 Millionen Euro zurück.

Nachhaltigkeit

Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapital (vor allem der Finanzschulden) erforderte verstärkt strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel gegenüber dem Vorjahr um 277,5 Millionen Euro bzw. 12,7 Prozent und seit 2016 um 942,2 Millionen Euro oder 33,0 Prozent (Eigenkapitalquote minus 5,3 Prozentpunkte). Das zeigte, in welchem Ausmaß Landesvermögen aufgebraucht wurde.
Das negative Ergebnis der Vermögensrechnung ohne Wertberichtigungen verschlechterte sich 2018 gegenüber 2017 von minus 205,4 Millionen Euro um 22,1 Millionen Euro bzw. 10,8 Prozent auf minus 227,5 Millionen Euro.
Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 40,3 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 mussten bei einer Restlaufzeit von 10,75 Jahren (2017: 8,39 Jahre) durchschnittlich jährlich 449,8 Millionen Euro (2017: 553,0 Millionen Euro) an Darlehen bzw. Anleihen getilgt oder refinanziert werden.
Das Budgetprogramm 2018 bis 2022 sah bis 2021 eine schrittweise Reduzierung des administrativen Nettoabgangs auf Null sowie bis spätestens 2023 den Ausstieg aus dem Risiko von Finanzierungen in fremder Währung vor.

Für nachhaltig stabile Finanzen müssen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Das erfordert wirksame strukturelle Maßnahmen und die strikte Umsetzung des Voranschlags und des NÖ Budgetprogramms.

Haushalts- und Rechnungswesen

Die vorschussweise Finanzierung von Investitionen widersprach weiterhin der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 sowie der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 und war daher zu unterlassen.
Sie wurde auch im Rechnungsjahr 2018 nicht, wie gefordert, voranschlagswirksam abgewickelt, sondern stieg um weitere 17,6 Millionen Euro auf 100,8 Millionen Euro bzw. 20,4 Prozent der mit 31. Dezember 2018 ausgewiesenen sonstigen Vorschüssen an.

Die Einführung der integrierten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung ab dem Rechnungsjahr 2020 wird bei korrekter Anwendung die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und dem ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.