Zusammenfassung
Der Bericht 11/2017 „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – Rechnungswesensysteme beim Land NÖ“ enthielt drei Empfehlungen und Hinweise zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens des Landes NÖ auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015, kurz VRV 2015, ab dem Finanzjahr 2020.
Die Nachkontrolle zu diesem Vorbericht ergab, dass von den drei Empfehlungen eine ganz, eine großteils und eine teilweise umgesetzt wurde. Das ergab eine Umsetzung von 83,3 Prozent. Auch den Hinweisen wurde großteils entsprochen.
In die Umstellung auf die VRV 2015 waren alle Dienststellen eingebunden. Die Federführung oblag den Abteilungen Landesamtsdirektion LAD1 und Finanzen F1 und erfolgte mit Landespersonal zum vorgegebenen Anwendungsjahr 2020. Dadurch konnten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden, die bereits früher umgestellt hatten.
Haushaltsführung und Rechnungslegung neu regeln
Die Umstellung auf die VRV 2015 und die gemeinsamen Grundsätze der Haushaltsführung der Länder hatten eine Anpassung der Richtlinien und Vorschriften zur Erstellung und Vollziehung des Voranschlags, zur Landesverrechnung sowie zur Erstellung des Rechnungsabschlusses erfordert. Die Anpassungen wurden durch fachbezogene Informationen, Veranstaltungen und Schulungen begleitet.
Die „Vorläufige Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)“ wurde nicht angepasst, weil mit der geplanten Einführung von SAP S/4HANA® als neues Rechnungswesensystem grundlegende Änderungen bevorstanden. Mit diesen Änderungen befasste sich das Arbeitspaket „Legistik“ im Rahmen des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ zur Umstellung der Rechnungswesensysteme auf SAP S/4HANA® (Ergebnis 1).
Vielfältige Informations-, Schulungs- und Bildungsangebote
Der Informations-, Schulungs- und Bildungsbedarf zur VRV 2015 wurde durch ein vielfältiges landesspezifisches Angebot an unterschiedlichen Formaten (Veranstaltungen, Vorträge, E-Learning) abgedeckt (Ergebnis 2).
Umstellung auf das Rechnungswesensystem SAP S/4HANA®
Die Einführung von SAP S/4HANA® sollte die Mehrphasenbuchhaltung aus dem Jahr 1981 als zentrales Rechnungswesensystem ablösen und umfasste auch die Vorsysteme und die vielen Schnittstellen. Daher wurden im Kreditverwaltungsprogramm YK und im Verlagsprogramm YD nur die unbedingt notwendigen Anpassungen an die VRV 2015 vorgenommen. Die ursprünglich geplante Anbindung des Verlagsprogramms YD an das Telebankingsystem unterblieb, weil das Programm in der ersten Ausbaustufe des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ Anfang 2024 abgelöst werden sollte. Eine kurzfristige Anbindung wäre daher weder wirtschaftlich noch sparsam gewesen (Ergebnis 3).
Mit dem Projekt „NÖ SAP – Digital Finance“ sollten die Rechnungswesensysteme des Landes NÖ mit jährlich über 3.500 zeitversetzten Schnittstellenläufen bereinigt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2022 zu, die noch offene Neuregelung der Haushaltsführung und Rechnungslegung beziehungsweise die Ablöse der „Vorläufigen Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)“ durch eine zeitgemäße Haushaltsordnung im Zuge des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ umzusetzen.