Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021

Zusammenfassung

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf. Die Veranschlagung hatte nur zum Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu erfolgen. Daher konzentrierte sich die vorliegende Stellungnahme auf den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt und den Ergebnishaushalt. Zur Vermögensrechnung wurden die Veränderungen im Finanzjahr 2021 durch die Finanzierungs- beziehungsweise Ergebnisrechnung, die erfolgten Korrekturen zur Eröffnungsbilanz 2020 und die Ausgliederung an die NÖ Landesgesundheitsagentur dargestellt.

Vollständigkeit des Entwurfs zum Rechnungsabschluss 2021

Aufgrund der Überprüfung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2021 ausgegangen werden.

Covid-19-Pandemie beeinflusste weiterhin die Haushaltsentwicklung

Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) von minus 471,0 Millionen Euro fiel um 156,1 Millionen Euro besser aus als im Nachtragsvoranschlag ausgewiesen und um 24,0 Millionen Euro besser als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben. Trotz dieses gegenüber dem Nachtragsvoranschlag und dem NÖ Budgetprogramm besseren Ergebnisses wird es noch großer Anstrengungen bedürfen, den vor der Covid-19-Pandemie angestrebten Konsolidierungskurs zu erreichen.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 hätte nur ein Maastricht-Ergebnis von minus 348,0 Millionen Euro zugelassen, galt jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie als ausgesetzt, weil am 23. März 2020 die so genannte „Allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union aktiviert wurde. Diese Klausel erlaubte höhere Haushaltsdefizite und Schulden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen half mit, die Covid-19-Belastungen zu tragen

Der Nettofinanzierungssaldo aus der operativen und der investiven Gebarung von minus 170,3 Millionen Euro lag um 600,5 Millionen Euro unter dem Nachtragsvoranschlag, der sogar ein Minus von 770,8 Millionen Euro zugelassen hatte. Der negative Saldo ergab sich aus einem Minus aus der operativen Gebarung im Ausmaß von 181,0 Millionen Euro, das um 68,7 Millionen Euro schlechter war als veranschlagt, und einem positiven Ergebnis aus der investiven Gebarung von 10,7 Millionen Euro. Das Ergebnis der investiven Gebarung hatte im Voranschlag ein Minus von 468,8 Millionen Euro vorgesehen und lag damit um 479,5 Millionen Euro besser. Die Verbesserung des Nettofinanzierungssaldos wurde im Wesentlichen durch den Einmaleffekt von Mehreinzahlungen durch die Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen in Höhe von 419,3 Millionen Euro erzielt. Dieser Einmaleffekt trug im Wesentlichen dazu bei, dass die Finanzschulden um 436,0 Millionen Euro unter den im Bericht zum Nachtragsvoranschlag ausgewiesenen Wert von 6.934,0 Millionen Euro lagen.
Das Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus dem Ergebnishaushalt betrug minus 825,9 Millionen Euro, floss in das negative Nettovermögen auf der Passivseite in die Vermögensrechnung ein und lag um 241,5 Millionen Euro schlechter als veranschlagt.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß ESVG für Niederösterreich sank laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 1. April 2022 im Finanzjahr 2021 um 73,0 Millionen Euro oder 0,8 Prozent auf 9.100,0 Millionen Euro. Dies lag daran, dass die verbundenen Einrichtungen den Zuwachs im Kernhaus-halt mehr als kompensierten.
Die Haftungen wiesen zum 31. Dezember 2021 einen Stand von 7.205,8 Millionen Euro auf, wovon 4.837,1 Millionen Euro auf die Haftungsober-grenze anzurechnen waren. Die Haftungsobergrenze wurde damit zu 81,5 Prozent ausgenutzt. Das waren um 6,1 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich

Die Entwicklung der Haushaltsergebnisse zeigte im Finanzjahr 2021 insbesondere durch den Einmaleffekt der Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen einen Konsolidierungsansatz. Der erste Schritt eines ausgeglichenen Saldos aus der operativen Gebarung konnte auch aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie nicht erreicht werden. Daher sollte ein ausgeglichener Nettofinanzierungssaldo angestrebt werden, um einen weiteren Anstieg der Finanzschulden und des negativen Nettovermögens im Kernhaushalt zu vermeiden. Für eine Rückführung der Finanzschulden müsste ein positiver Nettofinanzierungssaldo erreicht werden.
An der Konsolidierung wären auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.
Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ im Wesentlichen aufgrund der noch vorhandenen Finanzreserven weiterhin gut. Sie wiesen jedoch auf die nachwirkenden Belastungen durch die Covid-19-Pandemie hin und forderten weitere Konsolidierungsanstrengungen, wie kostendämpfende Maßnahmen und eine Stabilisierung der hohen Schuldenquote.