

Der Landtag von Niederösterreich bestimmt im Rahmen seiner Budgethoheit, was die Landesverwaltung einnehmen soll und was sie ausgeben darf. Eine wichtige Funktion des Landtages ist – neben Gesetzgebung – daher die Finanzkontrolle. Dazu besteht seit 1. Juli 1998 der Landesrechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan des Landtages. Aufgaben, Leitung, Organisation, Berichtswesen und Verfahren des Landesrechnungshofes sind im Abschnitt Finanzkontrolle in den Artikeln 51 bis 56 NÖ Landesverfassung 1979 geregelt und wurden seit der Gründung mehrfach erweitert.
Außerdem enthält die Geschäftsordnung des NÖ Landtages maßgebliche Bestimmungen für den Landesrechnungshof, vor allem über die Vorlage und die Beratung seiner Berichte und Stellungnahmen, über den dafür eingerichteten Rechnungshofausschuss des NÖ Landtages und über die Untersuchungsausschüsse, die den Landesrechnungshof mit einer Stellungnahme zu Angelegenheiten der Gebarung beauftragen können.
Vorläufer des Landesrechnungshofs war das am 27. November 1925 eingeführte Kontrollamt, welches dem damaligen Finanzkontrollausschuss zur Ausübung der ihm obliegenden Kontrolltätigkeit beigegeben war.
Der Landesrechnungshof hat – als unabhängiges Kontrollorgan des NÖ Landtages – die Finanzgebarung des Landes auf Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Unter dem Begriff der Gebarung fällt jedes Verhalten, das finanzielle Auswirkungen hat. Diese Aufgabe umfasst das gesamte Landesvermögen von rund 14,0 Milliarden Euro (Eröffnungsbilanz) und die Tätigkeit von rund 42.575 Landesbediensteten. Überprüft werden dabei Verwaltungen, Unternehmungen, Anstalten, Fonds und Stiftungen des Landes. Dazu zählen zum Beispiel 20 Bezirkshauptmannschaften, die Landesgesundheitsagentur, 19 Landes- und Universitätskliniken an 27 Standorten, 47 Pflege- und Betreuungszentren sowie 2 Pflege- und Förderzentren, 35 Berufs-, Fach- bzw. Sonderschulen sowie 6 Sozialpädagogische Betreuungszentren im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Kontrolliert werden auch Beteiligungen, Förderungen und Haftungen des Landes.
Der Landesrechnungshof prüft möglichst zeitnah, jedoch im Nachhinein und greift nicht in die laufenden Geschäfte der überprüften Stellen ein. Er beurteilt dabei, wie öffentliche Mittel (Steuergeld) eingesetzt wurden. Das wichtigste Ziel ist es, einen richtigen, sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatz zu erreichen. Die Berichte enthalten dazu Vorschläge, werden im Landtag behandelt und im Internet veröffentlicht. Sie bieten eine sachliche Grundlage für Entscheidungen der Politik, der Verwaltung und der Unternehmungen des Landes. Damit unterstützt der Landesrechnungshof den Landtag in seiner Gesetzgebung sowie in seiner Budget- und Kontrollhoheit. Die NÖ Landesregierung bewahrt er – nicht nur – vor finanziellen Nachteilen. Kontrolle ist nicht Selbstzweck, sondern bewirkt vielfältige Verbesserungen, die letztlich der Bevölkerung zu Gute kommen.
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Zuletzt aktualisiert am 24.05.2018
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