Rechtsgrundlagen

Der Landtag von Niederösterreich bestimmt im Rahmen seiner Budgethoheit, was die Landesverwaltung einnehmen soll und was sie ausgeben darf. Eine wichtige Funktion des Landtages ist – neben Gesetzgebung – daher die Finanzkontrolle. Dazu besteht seit 1. Juli 1998 der Landesrechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan des Landtages. Aufgaben, Leitung, Organisation, Berichtswesen und Verfahren des Landesrechnungshofes sind im Abschnitt Finanzkontrolle in den Artikeln 51 bis 56 NÖ Landesverfassung 1979 geregelt und wurden seit der Gründung mehrfach erweitert.

Außerdem enthält die Geschäftsordnung des NÖ Landtages maßgebliche Bestimmungen für den Landesrechnungshof, vor allem über die Vorlage und die Beratung seiner Berichte und Stellungnahmen, über den dafür eingerichteten Rechnungshofausschuss des NÖ Landtages und über die Untersuchungsausschüsse, die den Landesrechnungshof mit einer Stellungnahme zu Angelegenheiten der Gebarung beauftragen können.

Vorläufer des Landesrechnungshofs war das am 27. November 1925 eingeführte Kontrollamt, welches dem damaligen Finanzkontrollausschuss zur Ausübung der ihm obliegenden Kontrolltätigkeit beigegeben war.