06/2013 - Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag - Baumaßnahmen 2009 bis 2011

Zusammenfassung

Für den Einbau einer Lehrbar sowie für die Sanierung der Lehrküchen, der Fassaden und des Daches der Landwirtschaftlichen Fachschule Ottenschlag wurden im Rahmen des NÖ Bau- und Innovationsprogrammes 2009 bis 2014 für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 1,06 Millio­nen Euro vom NÖ Landtag genehmigt.
Außerdem sah dieses Programm 2,75 Millionen Euro als Beitrag des Landes NÖ zur Errichtung einer Veranstaltungshalle vor, deren Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht belegt war. Dieses Sonderprojekt sollte daher noch vor der weiteren Projektierung hinsichtlich der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs hinterfragt werden.
Die NÖ Landesregierung führte in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2013 bereits getroffene Maßnahmen an – zum Beispiel Verbesserungen bei der elektronischen Dokumentation sowie die Rückforderung eines unrichtig verrechneten Betrags – und sagte die Umsetzung der übrigen Empfehlungen zu.

Projektabwicklung

Der Einbau einer Lehrbar und die Sanierungen wurden als gemeinsames Projekt der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2, der Schulleitung und der Abteilung Landeshochbau BD6 im Ergebnis programmgerecht ab­gewickelt. Allerdings waren die Abwicklung und die Auftragsvergaben im Sinn der geltenden Dienstanweisungen „Projektmanagement" und „Hochbauvorhaben" vor allem hinsichtlich der Dokumentation, der Preisangemes­senheit von direkten Vergaben und der Abrechnung von Regieleistungen noch zu verbessern.
Da weitere Baumaßnahmen wie bereits absehbare Sanierungen an den Außenfassaden anfallen werden, sollte der Bauzustand des denkmalgeschützten Baus erfasst und ein Gesamtkonzept zur Instandhaltung erstellt werden. Die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung sind dabei nachvollziehbar zu ermitteln.

Auftragsvergaben

Für eine Liegenschaftsbewertung durch einen externen Sachverständigen wurden 6.500 Euro aufgewendet. Diese Ausgaben wären bei Einsatz eines Amtssachverständigen vermeidbar gewesen.
Von den tatsächlich beauftragten Errichtungskosten in Höhe von 1.138.149,21 Euro entfielen 32.072 Euro bzw. 2,8 Prozent auf Dienstleistungen, die an externe Planer (Leistungsverzeichnisse und örtliche Bauaufsicht für Lehrbar, Lehrküchen, Leistungsverzeichnisse Fassaden, Dach sowie restauratorische Beratung) direkt vergeben wurden.
Für die Einrichtung der Lehrküchen wurde ein Bauauftrag in Höhe von 218.585 Euro in einem offenen Verfahren ordnungsgemäß vergeben. Dies entsprach 19,2 Prozent der beauftragten Errichtungskosten.
Für die Dachhandwerksarbeiten wurde ein Bauauftrag in Höhe von 338.682,20 Euro, in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung ordnungsgemäß vergeben. Dies entsprach 29,8 Prozent der beauftragten Errichtungskosten.
Die restlichen 14 Bau- und Lieferaufträge in Höhe von insgesamt 548.810,01 Euro oder 48,2 Prozent der beauftragten Errichtungskosten wurden im Wesentlichen ohne Wettbewerb direkt vergeben.
Die Auftragsvergaben waren teilweise nicht nachvollziehbar begründet bzw. dokumentiert. Das betraf die Entscheidung, welcher Unternehmer zur Angebotslegung eingeladen wurde sowie die Ergebnisse der Angebotsprüfungen. Auch Leistungsbeschreibungen und Leistungsumfänge waren nur teilweise dokumentiert. Daher konnte die Preisangemessenheit bei eingeschränktem Wettbewerb oder fehlenden Vergleichsangeboten nur teilweise nachvollzogen werden.

Abrechnungen

Da auch Abrechnungen anerkannt wurden, obwohl Schlussrechnungen und Aufzeichnungen über die verrechneten Regieleistungen fehlten, war die Rechnungsprüfung durch Schulungen und interne Kontrollen zu verbessern.