Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2013 „Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Baumaßnahmen 2009 bis 2011" ergab, dass alle 15 zu bewertenden Empfehlungen ganz oder großteils umgesetzt wurden.
Sowohl die Abteilung Landeshochbau BD6 als auch dieAbteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 setzten somit 100 Prozent der Empfehlungen um. Sie erreichten dadurch organisatorische Verbesserungen bei der Abwicklung von Bauprojekten, etwa bei Dokumentation, Kostenermittlung, Leistungsbeschreibung und Vergaben sowie finanzielle Entlastungen von zumindest 2,75 Millionen Euro, insbesondere durch den Verzicht auf eine Veranstaltungshalle, den vermehrten Einsatz von Amtssachverständigen für Liegenschaftsgutachten und generell durch mehr Wettbewerb bei Beschaffungen.
Das empfohlene Gesamtsanierungskonzept für die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag und der dafür erforderliche Kostenrahmen lagen vor.
Die Projektleiter der Abteilung Landeshochbau BD6 erhielten entsprechende Informationen bzw. Schulungen, womit eine grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Beachtung der Empfehlungen erfüllt wurde.
Die empfohlene Anpassung des Mietvertrags an die tatsächlichen Gegebenheiten (Bauernladen, Schlossheuriger, Grundsatz der Nichtversicherung) erfolgte zwar nicht, die Vertragspartner verständigten sich jedoch auf eine entsprechende Vertragsauslegung. Die diesbezügliche Empfehlung verfolgte der Landesrechnungshof nicht mehr und bezog sie auch in die Bewertung des Umsetzungsgrades nicht mit ein.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 das vorläufige Überprüfungsergebnis ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen.