08/2020 - System der Denkmalpflegeförderung

Zusammenfassung

In den Jahren 2016 bis 2019 förderte das Land NÖ zusätzlich zum Bund die Denkmalpflege in Niederösterreich mit insgesamt 32,69 Millionen Euro. Davon entfielen 0,37 Millionen Euro auf Publikationen.
Damit leistete das Land NÖ einen Finanzierungsbeitrag zum Denkmalschutz und zum Schutz des kulturellen Erbes, der in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund oblag und auch von diesem gefördert wurde. Die Bundeszuschüsse beliefen sich in den Jahren 2016 bis 2018 auf 14,27 Millionen Euro. Damit setzte der Bund 30 Prozent seiner österreichweiten Ausgaben für Denkmäler in Niederösterreich ein.

Denkmalpflegeförderung sichert das kulturelle Erbe

In Niederösterreich befanden sich 10.616 Denkmäler (Stand: 18. Mai 2020) sowie drei Welterbestätten (Semmeringbahn, Kulturlandschaft Wachau und die Alten Buchenwälder im Wildnisgebiet Dürrenstein) und damit rund 28 Prozent der österreichweit geschützten Denkmäler.
Ziel der NÖ Denkmalpflegeförderung war, das kulturelle Erbe des Landes NÖ zu erhalten und zu pflegen, das Bewusstsein für dessen Wert zu schärfen sowie die Welterbestätten weiterzuentwickeln. Die Förderung bei Landesausstellungen zielte zudem auf nachhaltige Nutzungen und regionale Initiativen ab.
Die NÖ Finanzierungsbeiträge ergänzten die Bundeszuschüsse, die sonstigen Förderungen der öffentlichen Hand (Regionalförderung, Bedarfszuweisungen), die Eigenmittel des Förderungswerbers sowie die Drittmittel (Spenden).
Die Förderquoten des Bundes lagen zwischen fünf und 35 Prozent der denkmalspezifischen Projektkosten. Die Förderungssätze des Landes NÖ betrugen zehn bis 25 Prozent, wobei die zuständige Abteilung Kunst und Kultur K1 (Kulturabteilung) beim Amt der NÖ Landesregierung bei Unterschreitungen von bis zu zehn Prozent der abgerechneten denkmalspezifischen Projektkosten auf eine Kürzung der zugesagten Finanzierungsbeiträge verzichtete. Für begründete Überschreitungen konnten zusätzliche Förderungen beantragt und gewährt werden.
Für Landesausstellungen wurden auch nicht denkmalspezifische Arbeiten, die einer umfassenden Revitalisierung, der besseren Nutzung oder der Barrierefreiheit dienten, in die Denkmalpflegeförderung einbezogen.
Der durchschnittliche Förderungssatz des Landes NÖ betrug bei den überprüften Maßnahmen aller Kategorien 23,2 Prozent auf Basis der abgerechneten denkmalrelevanten Projektkosten. Im Schnitt wurden zwischen 2016 und 2019 jährlich 237 Ansuchen abgewickelt.

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Studien schrieben der Denkmalpflegeförderung höhere Beschäftigungseffekte und regionale Wirkungen auf Handwerks- und Baugewerbebetriebe zu als vergleichbaren Maßnahmen außerhalb der Denkmalpflege.

Organisation und wirtschaftlicher Personaleinsatz

Die Kulturabteilung wickelte die Denkmalpflegeförderung im Rahmen der NÖ Kulturförderung ab. Das entsprach dem NÖ Kulturförderungs-gesetz 1996 und den Richtlinien für die Förderung nach diesem Gesetz, die jedoch keine denkmalspezifischen Vorschriften enthielten. Die Richtlinien stammten aus dem Jahr 2006 und sollten an die jüngere Entwicklung im Förderungswesen angepasst werden. Dabei bot sich eine Abstimmung auf die Sonderrichtlinie für Denkmalpflegeförderung des Bundes an.
Die Denkmalpflegeförderung beanspruchte 2,4 Vollzeitäquivalente. Hinzu kamen Leistungen für die bautechnische Expertise der Abteilung Hochbau BD6 und der gemeinsamen Stabstelle „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ der Abteilungen Kunst und Kultur K1 sowie Wissenschaft und Forschung K3.
Im Jahr 2016 führte das Controlling der Stabstelle 23 stichprobenartige Rechnungskontrollen durch. In den Jahren 2017 bis 2019 erfolgten keine derartigen Kontrollen durch die Stabstelle.

Broschüre „Denkmalpflege in Niederösterreich“

Die halbjährlich erschienene Broschüre „Denkmalpflege in Niederösterreich“ trug dazu bei, das Bewusstsein für das kulturelle Erbe Niederösterreichs zu schärfen.
Die durchschnittlichen Kosten für die Bände 56 bis 59 betrugen 22.465,10 Euro pro Ausgabe oder 1,25 Euro pro Druckstück inklusive der Versandkosten im Inland bei einer Auflage von jeweils 18.000 Stück.
Die Überlegungen zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Broschüre sollten fortgeführt werden. Das betraf die Vermeidung von hohen Lagerbeständen durch eine geringere Druckauflage, die Zusammenfassung einzelner Dienstleistungs- bzw. Lieferaufträge und die Ausrichtung auf das Bundesvergabegesetz 2018.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Juli 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.