08/2021 - Integrationsangelegenheiten

Zusammenfassung

In den Jahren 2017 bis 2020 stellte das Land NÖ für Integrationshilfen jährlich zwischen 1,30 und 1,52 Millionen Euro bereit. Davon wurden insgesamt 2,50 Millionen Euro für Förderungsprojekte ausgegeben, wobei die Ausgaben von 1,10 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 0,28 Millionen Euro im Jahr 2019 und auf 0,55 Millionen Euro im Jahr 2020 zurückgingen.
Mit der Anzahl der Flüchtlinge ging auch die Anzahl der Förderungsansuchen für Integrationsprojekte zurück. Außerdem verlagerten die Neuerungen im Integrationsrecht 2017 einen Teil der Integrationsförderung (Sprach-, Werte- und Orientierungskurse) auf den Bund (Arbeitsmarktservice, Österreichischer Integrationsfonds).

Integration durch Mitwirkung

Die aus Landesmitteln geförderten Projekte kamen angehenden oder bereits asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Menschen, rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen sowie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit Wohnsitz in Niederösterreich zu Gute.
Ziel der Integrationshilfen war, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie den Dialog und das Zusammenleben aller Menschen im Land NÖ zu fördern.
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mussten dabei ihren Integrationspflichten nachkommen und Kenntnisse vor allem der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung erwerben, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Andernfalls wurden Leistungen der Grundversorgung beziehungsweise der Mindestsicherung oder Sozialhilfe gekürzt. In den Jahren 2017 bis 2020 betraf dies 120 Fälle.

Koordinationsstellen mit interkultureller Fachkompetenz

Die Überwachung der fristgerechten Einhaltung der Integrationspflichten oblag der Koordinationsstelle für Ausländerfragen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2, die dafür drei Bedienstete, im Ausmaß von je 50 Prozent, einsetzte. Die Anzahl der Geschäftsfälle ging von rund 350 in den Jahren 2017 und 2018 auf rund 250 in den Jahren 2019 und 2020 zurück. Da Auswertungen zum Arbeitsaufwand für diese Geschäftsfälle fehlten, beruhte der Personaleinsatz nur auf Erfahrungswerten.
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten der Abteilung wickelte die Integrationshilfen ab, entwickelte dazu Strategien und Maßnahmen, wirkte an deren Umsetzung mit, betreute den NÖ Integrationsbeirat, organisierte den NÖ Integrationspreis und brachte ihre Expertise in Arbeitsgruppen und Veranstaltungen ein. Außerdem vermittelte die Abteilung ihre interkulturelle Kompetenz in Seminaren für den Landesdienst weiter. Im Jahr 2019 waren 40 Förderungsansuchen abzuwickeln und 15 Veranstaltungen zu betreuen.
Die Koordinationsstelle bildete eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle in Integrationsangelegenheiten und förderte die Zusammenarbeit in diesen Angelegenheiten in Niederösterreich.

Rollierende Anpassung der Strategien

Der NÖ Maßnahmenplan „Flüchtlinge und Integration mit Sicherheit (2018 – 2023)“ folgte auf den „NÖ Integrationsplan 2016 – 2018“, den „NÖ Integrationsleitfaden für die Vielfalt 2012“ sowie auf das „Leitbild für Integration von Migranten in Niederösterreich 2008“. Die sich ändernden Rahmenbedingungen erforderten rollierende Anpassungen der Strategien und Maßnahmen in Abstimmung mit dem „Nationalen Aktionsplan Integration 2010“.
Seit April 2019 bestand ein NÖ Integrationsbeirat als beratendes und koordinierendes Organ zu den Themen „Sprache und Werte“, „Arbeit, Bildung, Soziales und Gesundheit“ sowie „Gemeinden, Wohnen, Vereine und Ehrenamtliche“.
Außerdem wurde im Jahr 2019 erstmals ein NÖ Integrationspreis für besondere Leistungen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Niederösterreich mit dem Ziel „Fördern und Fordern mit Hausverstand“ unterstützten, ausgeschrieben und vergeben.

Nachschärfen von Richtlinien und Anwendung

Die Vergabe der Integrationshilfen beruhte auf der „Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich“ und auf den „Förderungsgrundsätzen der Fachabteilung IVW2 – Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten“ für Groß- und Kleinprojekte, die sich jedoch teilweise überschnitten.
Daher bot es sich an, Richtlinien und Grundsätze zusammenzufassen.
Vor der Schlussbesprechung legte die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 ein Organisationshandbuch der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten mit Stand April 2021 vor. Darin waren ein Leitfaden für die Umsetzung der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich in Bezug auf die Integrationshilfen sowie Antrags- und Abrechnungsformulare enthalten.

Untersuchungen zur langfristigen Wirksamkeit

Zu den überprüften Förderungsfällen lagen keine Untersuchungen über die langfristigen Wirkungen der geförderten Maßnahmen (zum Beispiel Studie oder Masterthesis) vor.
Im Zuge der Schlussbesprechung am 22. Juni 2021 verwies die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf die Angaben und Berichte von Förderungsnehmern über erreichte Ziele und Wirkungen (Lerncafés, Sprachtreffs).

Doppelprüfungen bei kofinanzierten Förderungen

Die Beteiligung an kofinanzierten Förderungsprojekten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union erfolgte im Rahmen der Förderungsrichtlinien. Da der Bund die Förderungsfähigkeit und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung bestätigte, konnte sich die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Die Abteilung bevorzugte es, alle Abrechnungen und Originalbelege noch einmal zu prüfen, was vermeidbare Doppelgleisigkeiten und Verzögerungen bedeutete.
Verwaltungsökonomische Gründe sprachen zudem dafür, die Prüfungsberichte der Abteilung von der Antragstellung bis zur Endabrechnung über das gesamte Förderungsverfahren zu erstrecken und darin auch die internen Kontrollen zu vermerken.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.