Zusammenfassung
In Niederösterreich wurden Vorhaben im Wirkungsbereich des Bundes zunehmend mit finanziellen Beiträgen des Landes NÖ realisiert.
Der Landesrechnungshof erhob daher das Gebarungsvolumen solcher Vorhaben in den Jahren 2005 bis 2010. Ziel der Querschnittsprüfung war es, den Umfang und die unterschiedlichen Formen der finanziellen Beiträge des Landes NÖ, deren Refinanzierung sowie die Interessen des Landes NÖ an der Verwirklichung von Projekten des Bundes in Niederösterreich zu ermitteln und übersichtlich darzustellen. Dieser Überblick sollte weiterhin evident gehalten werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. Juni 2012 großteils zu, die acht Empfehlungen umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. So wurden bereits ein neuer Verkehrsdienstevertrag mit der ÖBB und die als Basis für die Refinanzierung notwendigen Mietverträge mit den Nutzern des Universitäts- und Forschungszentrums Tulln abgeschlossen.
In den Jahren 2005 bis 2010 wickelte das Land NÖ ein Gebarungsvolumen in Höhe von insgesamt rund 1.143 Millionen Euro zu 40 Projekten bzw. Maßnahmen im Wirkungsbereich des Bundes ab. Dieses Gebarungsvolumen wurde bzw. wird zu 49 Prozent hauptsächlich über Einnahmen aus Mieten refinanziert.
Die finanziellen Beiträge des Landes NÖ flossen überwiegend in die Bereiche Bildung und Wissenschaft (28 Prozent), Verkehr (51 Prozent) sowie Innere Ordnung und Sicherheit (14 Prozent).
Damit unterstützte das Land NÖ im Einklang mit dem NÖ Landesentwicklungskonzept auch die Erreichung gesamtstaatlicher Ziele Österreichs, wie etwa die in der EU vereinbarte Steigerung der Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (F&E-Quote). Studien belegten ökonomische Effekte der Donau Universität Krems in Österreich und Niederösterreich. Auch andere Projekte sollten angemessen evaluiert werden.
Im Hinblick auf die Stabilität des Landeshaushalts war außerdem verstärkt auf eine Refinanzierung der vom Land NÖ geleisteten Beiträge zu achten. Insbesondere bei Objekten, die ausschließlich für spezielle Aufgaben anderer Gebietskörperschaften errichtet wurden, ist von Haus aus eine vollständige Refinanzierung der Kosten zu gewährleisten. Dafür waren die Mindestlaufzeiten von Mietverträgen aufeinander abzustimmen sowie die Mietverträge für das Universitäts- und Forschungszentrum Tulln abzuschließen.
Der Rechnungsabschluss 2010 wies einen Rückstand bei der Refundierung der Personalkosten für Lehrer an den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen von rund 4,3 Millionen Euro aus, die der Bund auf Grund eingefrorener Budgetmittel nicht ersetzte. Das Land NÖ sollte weiterhin auf den im Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Ersatz dieser Kosten durch den Bund hinwirken. Der Bedarf an Lehrern im allgemeinen Pflichtschulbereich sollte jedoch möglichst im Rahmen der vom Bund genehmigten Stellenpläne gedeckt werden, um zusätzliche Ausgaben für das Land NÖ zu vermeiden.