11/2017 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – Rechnungswesensysteme beim Land NÖ

Zusammenfassung

Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 (kurz VRV 2015) ab dem Finanzjahr 2019 im Bereich des Landes NÖ wurden zweckmäßig aufgesetzt und verliefen entsprechend dem Projektplan.

Mit der VRV 2015 und der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Haushaltsgrundsätze verständigten sich Länder und Gemeinden mit dem Bund darauf, ihre Haushaltsführung auf ein integriertes Verbund-Rechnungswesen aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenhaushalt nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und weitgehenden Vergleichbarkeit umzustellen.

Da eine Novelle zur VRV 2015 bevorstand (Kontenpläne, Beilagen zum Voranschlag und Rechnungsabschluss), wurde die einheitliche Anwendung der VRV 2015 für Länder und Gemeinden ab dem Finanzjahr 2020 angestrebt.

Anpassung der Rechnungswesensysteme

Für die Umsetzung der VRV 2015 waren noch inhaltliche, technische und organisatorische Anpassungen im Haushalts- und Rechnungswesen des Landes NÖ vorzunehmen. Das umfasste neben dem Umbau der Haushaltsrechnung zu einer Finanzierungsrechnung insbesondere die Ergebnis- und die Vermögensrechnung. Weiters mussten der Voranschlag 2019 vorbereitet und für die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 alle Vermögenswerte des Landes NÖ vollständig erfasst und bewertet werden.

Auch die Rechnungslegungsvorschriften des Landes, insbesondere die „Vorläufige Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)", bedurften einer grundlegenden Überarbeitung in einer verbindlichen Form.

Organisation

Die Umstellung auf die VRV 2015 oblag vor allem den Abteilungen Landesamtsdirektion LAD1 und Finanzen F1, die bereits maßgeblich an der Verordnung und an der Vereinbarung mitgearbeitet hatte, sowie den kredit- und einnahmenverwaltenden Abteilungen bzw. den nachgeordneten Dienststellen des Landes NÖ. Das Projekt „Umsetzung VRV 2015" verfolgte den zweckmäßigen Ansatz, für die Umstellung kein zusätzliches Personal aufzubauen, sondern erprobte Prozesse von Bund und Ländern heranzuziehen, mit den anderen Ländern zusammenzuarbeiten und den einmaligen Umstellungsaufwand insbesondere an Informationstechnologie durch Fremdleistungen abzudecken.

Rechnungswesensysteme

Das Land NÖ verfügte über unterschiedliche kamerale und doppische Rechnungswesensysteme. Im Mittelpunkt der Haushaltsführung standen der Voranschlag (Budget) und der Rechnungsabschluss (Voranschlagsvergleich), sowie die Mehrphasenbuchhaltung als zentrales Rechnungswesensystem.

Die Mehrphasenbuchhaltung war mit den anderen Rechnungswesensystemen verbunden, so zum Beispiel mit der Integrierten Personalverwaltung und Abrechnung (IPA), dem Bezirkshauptmannschaften Rechnungswesen (NPMSYS) oder den SAP© Systemen der NÖ Landeskliniken und NÖ Landesheime. Daher bestand eine komplexe Systemlandschaft mit jährlich über 3.000 zeitversetzten Schnittstellenläufen aus bzw. zu Vorsystemen, Verlagsstellen, Programmen und Datenbanken. Das stellte ein inhärentes Gebarungsrisiko dar, erforderte einen laufenden Abgleich der uneinheitlichen Daten und verursachte einen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

Auf Grund der komplexen Systemlandschaft mit ihren zahlreichen Schnittstellen und unterschiedlichen Schnittstellenläufen sollten insbesondere während der Umstellung auf die VRV 2015, die Anpassungen der laufenden Prozesse und Systeme erfordert, die Kontrollmechanismen zur Datenqualität und damit zur Gebarungssicherheit verstärkt werden.

Die Komplexität der Systemlandschaft im Rechnungswesen sollte nach der Umstellung auf die VRV 2015, allenfalls in einem Folgeprojekt, reduziert werden.

Informations- und Schulungsbedarf

Auf allen Ebenen und in allen Bereichen war ein vermehrter Informations- und umfangreicher Schulungsbedarf zu erwarten und durch entsprechende Angebote abzudecken.

Nutzen der Umstellung

Die Kosten der Umstellung auf die VRV 2015 für Eigen- und Fremdleistungen sowie für Schulungen sollten einen entsprechenden Nutzen bewirken, indem die Haushaltsführung über die Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung des Landes NÖ zur Steuerung herangezogen wird und aus den Ergebnissen strukturelle Maßnahmen abgeleitet werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. September 2017 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die geplante Anschaffung eines neuen Buchhaltungssystems sowie über weitere Maßnahmen.