12/2012 - Kleinbrücken, Planungs- und Bauvergaben

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte beim Amt der NÖ Landesregierung Gruppe Straße die Abwicklung von Planung und Bau von 19 ausgewählten Kleinbrücken in den Jahren 2008 bis 2010.
Ziel war, den NÖ Landtag nach der Berichterstattung über die Großbrücken-Planung, Bericht 4/2009 und die Nachkontrolle 9/2011, auch über die Vergabe der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Kleinbrücken zu informieren und dazu generelle Empfehlungen für eine richtige und wirtschaftliche Vergabepraxis zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang regte der Landesrechnungshof auch an, den Maßnahmenteil des NÖ Landesverkehrskonzept aus dem Jahr 2000 zu aktualisieren.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2012 großteils zu, die zehn Empfehlungen umzusetzen.

Gebarungsumfang

In den Jahren 2008 bis 2010 wickelten die acht Straßenbauabteilungen der Gruppe Straße 174 Kleinbrückenbauvorhaben mit Errichtungskosten von rund 14 Millionen Euro ab, wobei 153 Baulose in Eigenregie und 21 als Firmenbaulos durchgeführt wurden.
Die Eigenleistungen der Straßenverwaltung betrugen rund 5,6 Millionen Euro und umfassten die Arbeitsstunden der Bediensteten in handwerklicher Verwendung (VBII), die Einsatzstunden der Fahrzeuge, Maschinen und Zusatzgeräte (FMZ) sowie anteilige Gemeinkosten (Overhead).

Organisation

Der Gruppe Straße oblag die Leitung und Koordination des gesamten NÖ Straßendiensts.
Die Angelegenheiten von Brücken mit einer größeren Gesamtstützweite als zehn Meter (> 10 m) besorgte im Wesentlichen die Abteilung Brückenbau ST5 selbst.
Die Angelegenheiten von Brücken mit einer Gesamtstützweite von kleiner gleich zehn Metern (≤ 10 m), „Kleinbrücken", waren im Wesentlichen den acht regionalen Straßenbauabteilungen zugewiesen und wurden dort jeweils von einem Fachbereichsleiter für Brücken und Objekte besorgt, der als Bindeglied zur Abteilung Brückenbau ST5 und den Brückenmeistereien fungierte. Neben 58 Straßenmeistereien waren den NÖ Straßenbauabteilungen sieben Brückenmeistereien angeschlossen.
Die ab dem Jahr 1974 betriebene Organisationsentwicklung der NÖ Straßenverwaltung sollte fortgesetzt werden.

Vergaben

Die Mitarbeiter der Straßenbauabteilungen und der Brückenmeistereien waren über die Vergabevorschriften gut informiert und wickelten die überprüften Vergaben weitgehend richtig ab.
Über fünf Millionen Euro oder 61 Prozent der Gesamtausgaben entfielen auf Kleinaufträge, die direkt vergeben wurden. Davon wurden 1.397 Kleinaufträge einzeln erfasst und solche bis zu 900 Euro zur besseren Übersichtlichkeit zu jeweils einer Pauschale pro Baulos zusammengefasst. Die Direktvergaben betrafen hauptsächlich Eigenregiebaulose.
Rund drei Millionen Euro oder 37 Prozent der Gesamtausgaben verteilten sich auf 26 offene Verfahren.
Rund 200.000 Euro oder zwei Prozent der Gesamtausgaben umfassten acht nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung.
Im Sinne einer besten Praxis für Vergaben bei Kleinbrücken fasste der Landesrechnungshof folgende generelle Empfehlungen zusammen:

  • Die Preisangemessenheit von Leistungen marktbeherrschender Unternehmungen ist durch die Einholung von Angeboten auch außerhalb von Niederösterreich zu überprüfen.
  • Die Beschaffungsvorgänge und Entscheidungsgründe sind nachvollziehbar und zweckmäßig zu dokumentieren.
  • Für geladene Vergabeverfahren sind Zulässigkeitskriterien festzulegen und einzuhalten; die Entscheidungsgründe sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Die Auswahl der Anbieter bei den geladenen Verfahren hat nach objektiven Kriterien nachvollziehbar zu erfolgen.
  • Die Preisangemessenheit ist, insbesondere bei eingeschränktem Wettbewerb, sorgfältig und nachvollziehbar zu prüfen; Preisvergleiche und deren Ergebnisse sind zweckmäßig zu dokumentieren.
  • Die Zulässigkeit des gewählten Vergabeverfahrens ist zu begründen und zu dokumentieren.
  • Die Angebote sind nachvollziehbar zu prüfen und mit entsprechenden Prüfvermerken zu versehen; die Ergebnisse der Angebotsprüfung sind in einer Niederschrift festzuhalten.
  • Die elektronische Aktenführung für Bauprojekte hat projektbezogen und übersichtlich strukturiert nach dem Vorbild des ELAK-Systems bei der Gruppe Baudirektion zu erfolgen.
  • Die Vorschriften „Bestellermächtigung" und „Anordnungsbefugnis" der Gruppe Straße sind zusammenzufassen.
  • Alle Kosten eines Bauloses wie Grundeinlösung, Planung, Bau-Straße, Bau-Brücke, Vermessung, Eigenleistung usw., sind in Anlehnung an die wichtigsten Kostenbegriffe der ÖNORM B 1801-1 projektbezogen darzustellen.

Außerdem haben die „Ständigen Vertragsbestimmungen" der NÖ Straßenverwaltung auf die Möglichkeit der Forderungseinlösung sowie geänderter Zahlungskonditionen hinzuweisen.
Weiters regte der Landesrechnungshof neuerlich an, die Vorschriften zum materiellen Vergaberecht zu einem eigenen aktuellen „Vergabe-Normerlass" zusammenzuführen. Dabei ist auch auf die Möglichkeit von Teilleistungsvergaben (Einzelausschreibungen, Sammelausschreibungen) hinzuweisen.

Rechnungsabwicklung

Im Prüfzeitraum fielen rund 3.000 Einzelrechnungen unter 5.000 Euro zur Bearbeitung an. Die Anweisung einer Rechnung konnte mehr als 15 Prozessschritte von der Brückenmeisterei, der Straßenbauabteilung, den zentralen Abteilungen der Gruppe Straße bis hin zur Landesbuchhaltung bei der Abteilung Finanzen erfordern. Die Abwicklung sollte daher gestrafft werden, ohne die gebotene Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) zu vernachlässigen.

Voranschlagsstellen

Die Gruppe Straße sagte eine weitgehende Zusammenführung der Voranschlagsstellen für Landesstraßen B und L ab dem Voranschlag 2013 zu, weil der Zweckzuschuss des Bundes zur Finanzierung der Landesstraßen B nicht mehr besteht.