Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof nimmt nach stichprobenartiger Überprüfung wie folgt Stellung, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 über den Landeshaushalt (Kernhaushalt laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) im Einklang mit dem Voranschlag 2019 sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags (NÖ Budgetprogramm 2019 bis 2023, Haftungen) erfolgte:

Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2019

Die Verrechnungskonten mit 31. Dezember 2019 waren ausgeglichen. Die Abstimmung zwischen Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2019 und eine daraus abzuleitende Vollständigkeit des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2019. Die Übernahme aller Bestände aus dem Rechnungsjahr 2018 war gegeben. Auch die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung zeigte eine nachvollziehbare Darstellung. Die stichprobenweise Abstimmung mit externen Belegen wie Saldenbestätigungen oder Abrechnungen ergab keine Abweichungen.

Einhaltung der Vorgaben

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 – die im NÖ Budgetprogramm enthalten waren – konnten eingehalten bzw. übertroffen werden. Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) war um 185,3 Millionen Euro und der strukturelle Saldo (um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigtes Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG) um 193,7 Millionen Euro besser als vorgegeben. Damit war ein wesentliches Budgetziel erreicht.

Weniger Abgang – mehr Finanzschulden im Kernhaushalt

Der administrative Abgang des Landeshaushalts war um 121,8 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr und um 60,2 bzw. 60,7 Millionen Euro besser als im Voranschlag 2019 und im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Die Finanzschulden (inklusive Wertberichtigung aus Fremdwährungsbeständen) stiegen gegenüber dem Jahr 2018 um 273,9 Millionen Euro und lagen damit um 10,2 bzw. 91,6 Millionen Euro schlechter als im Voranschlag bzw. im NÖ Budgetprogramm vorgesehen. Daher stieg die Pro-Kopf-Verschuldung laut VRV 1997 (inklusive Wertberichtigung) um 5,2 Prozent. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung erhöhte sich im Jahr 2019 um 31,8 Millionen Euro und betrug 361,3 Millionen Euro zum Stichtag 31. Dezember 2019. Die Barvorlagen zur kurzfristigen Finanzierung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 93,3 Millionen Euro und betrugen 322,0 Millionen Euro.
Der öffentliche Schuldenstand für Niederösterreich gemäß ESVG (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Statistik Austria im Vergleich der Jahre 2018 und 2019 um 63,0 Millionen Euro. Damit konnte der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eingehalten werden, der eine Steigerung bis zum nominellen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 3,3 Prozent zugelassen hätte.

Unterschreitung der Haftungsobergrenze

Im Jahr 2019 lagen die nach Risikoklassen bewerteten Haftungen um 3.320,3 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Obergrenze. Die Gesamtrisikosumme ging unter Berücksichtigung einer erfolgten Umgruppierung in den Haftungsklassen um 15,5 Millionen Euro auf 1.128,3 Millionen Euro zurück. Die Haftungsobergrenze nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 war bereits zu 73,5 Prozent ausgeschöpft.

Haushalts- und Rechnungswesen

Bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2019 wurden, soweit im Rahmen der geltenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997 möglich, bereits die Erfordernisse der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 im Hinblick auf die mit dem Rechnungsjahr 2020 zu führende Dreikomponentenrechnung (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung) berücksichtigt.
Die Dreikomponentenrechnung wird bei korrekter Anwendung die Aussagekraft des Rechnungswesens erhöhen, jedoch nichts an der finanziellen Lage und dem ersichtlichen Konsolidierungsbedarf ändern.

Nachhaltigkeit mit Blick auf die Corona-Pandemie

Die Entwicklung des Eigenkapitals zeigte weiterhin die Notwendigkeit von strukturellen Maßnahmen für eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Wert des Eigenkapitals fiel gegenüber dem Vorjahr um 321,6 Millionen Euro bzw. 16,8 Prozent. Das zeigte, in welchem Ausmaß Landesvermögen aufgebraucht wurde. Die erstmals vollständige Auflösung von nicht richtlinienkonformen Vorschüssen in Höhe von 100,8 Millionen Euro bewirkte im Rechnungsjahr 2019 einen entsprechenden Einmaleffekt.
Die Wertberichtigung zum Eigenkapital von 38,0 Prozent auf der Aktivseite wies auf bereits eingegangene Verpflichtungen für die Zukunft hin.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 mussten bei einer Restlaufzeit von 11,57 Jahren (2018: 10,75 Jahre) durchschnittlich jährlich 441,5 Millionen Euro (2018: 449,8 Millionen Euro) an Darlehen bzw. Anleihen getilgt oder refinanziert werden.
Das Budgetprogramm 2019 bis 2023 verfolgte das Ziel einer schrittweisen Reduzierung des administrativen Nettoabgangs auf Null bis 2021 sowie den Ausstieg aus dem Risiko von Finanzierungen in fremder Währung bis spätestens 2023. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden bei der rollierenden Anpassung zu berücksichtigen sein.  

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellten eine neue Herausforderung für die Haushaltsführung dar, die den eingeschlagenen Konsolidierungskurs verlängern wird. Für nachhaltig stabile Finanzen werden Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der eingegangenen Verpflichtungen wieder in Einklang gebracht werden müssen.

Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019