Der NÖ Landtag hat am 18. März 2021 einstimmig die Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs auf Unternehmungen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital erweitert. Ausgenommen bleiben börsennotierte Unternehmungen, für die das prüfungsbegründende Beteiligungsausmaß weiterhin mindestens 50 Prozent betragen muss. Mit der Novelle zur NÖ Landesverfassung 1979 hat der NÖ Landtag zudem klargestellt, dass sich die Zuständigkeit seines Kontrollorgans auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe (Tochtergesellschaften) erstreckt, bei denen dieselben Voraussetzungen vorliegen. Bisher musste dazu ein Bezug zur Gebarung des Landes oder eine „tatsächliche Beherrschung“ durch das Land NÖ nachgewiesen werden.

Der Landesrechnungshof sieht seinen Weg bestätigt, durch Prüfung und Beratung zur Optimierung der Verwaltung und Wirtschaftsführung des Landes NÖ beizutragen (nicht zur Skandalisierung). Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Prüfungslücke bei börsennotierten Unternehmungen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wie in anderen Bundesländern geschlossen wird. Allein die Möglichkeit einer Kontrolle wirkt präventiv und stärkt das Vertrauen der Aktionäre und Investoren in die Unternehmung; zudem hätten gerade kleinere Gemeinden große Vorteile durch Hinweise und Empfehlungen des Landesrechnungshofs.

Doppelbudgets für mehr Planungssicherheit

Eine weitere Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 ermöglicht die Vorlage eines Doppelbudgets. Die Rechnungsabschlüsse werden weiterhin jährlich vorgelegt und im Entwurf vom Landesrechnungshof begutachtet, ob der Abschluss im Einklang mit dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vorgaben und voranschlagswirksamen Beschlüssen des NÖ Landtages steht.

In seiner Sitzung am 21. Jänner 2021, nahm sich der NÖ Landtag vier Berichte des Landesrechnungshofs vor und erhob diese nach intensiven Debatten einstimmig zum Beschluss. Damit zog der NÖ Landtag auch einen Schlussstrich unter die Vorgänge um die Grundversorgung in Drasenhofen.

Elektromobilität im Straßendienst spart Kohlendioxid

Der Bericht zur Ausstattung der Gruppe Straße mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten anerkannte, dass die Ausstattung über die Bundesbeschaffung GmbH sowie die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH erfolgte, wobei auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wurde. Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen konnte der Ausstoß an Kohlendioxid verringert werden. Die jährlichen Investitionen betrugen rund neun Millionen Euro. Ende 2019 bestanden Verwaltungsschulden rund 27 Millionen Euro. Daher sollten auch mittelfristige Investitionspläne erstellt werden.

Schlussstrich unter die Sonderbetreuungseinrichtung in Drasenhofen

Dem Bericht über die Grundversorgung gingen drei Anträge auf Sonderprüfung voraus. Diese ergab, dass die Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zweckmäßig und mit hohen persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden im Landesdienst bewältigt werden konnte. Im Zeitraum 2015 bis 2019 zahlte das Land NÖ insgesamt 119 Millionen Euro für die Grundversorgung der hilfe- und schutzbedürftigen Fremden zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes. Das Vorhaben, innerhalb von wenigen Wochen eine Sonderbetreuung für straffällige minderjährige Fremde in Drasenhofen einzurichten, um bestehende Quartiere zu entlasten, scheiterte an den hohen Anforderungen an eine grundrechtskonforme Unterbringung und resozialisierende Betreuung. Die von allen Fraktionen im NÖ Landtag unterstützte Sonderprüfung bewirkte, dass künftige Flüchtlingswellen noch besser bewältigt werden können.

Ziele im Breiten- und Spitzensport weiterverfolgen

Die Nachkontrolle zu den Jugendausbildungs- und Leistungszentren ergab einen Umsetzungsgrad von 93 Prozent. Im Jahr 2019 förderte das Land NÖ den Nachwuchsleistungssport mit 2,10 Millionen Euro, das waren zehn Prozent der gesamten Sportförderung. Trotz einzelner Rückschläge sollten die durchaus ambitionierten Förderungsziele im Breiten- und Spitzensport mit messbaren Zielwerten weiterverfolgt werden.

Rücklagen zu Lasten des Landeshaushalts bei der NÖ Familienland GmbH

Der Bericht über die NÖ Familienland GmbH anerkannte, dass die Landesgesellschaft die qualitätsvolle Tages- und Ferienbetreuung an 186 Schulstandorten sowie Aus- und Weiterbildungen für Freizeitpädagogik organisierte. Die Gesellschaft trug damit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Zudem wickelte sie die Förderungsaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ ab und gab das Magazin „Familienzeit“ heraus. Die Landeszuschüsse erfolgten jedoch ohne messbare Wirkungsziele und führten zu hohen Rücklagen von über sechs Millionen Euro, die den Abgang im Landeshaushalt erhöhten und daher unwirtschaftlich waren.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2017 „System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie“ (Vorbericht) ergab, dass von sieben Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz oder großteils und eine Empfehlung teilweise umgesetzt wurden.
Die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 (Abteilung) entsprach den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit zu 93 Prozent.


Aufbau von Reserven und Abbau von Verbindlichkeiten

Der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds (Fonds) zahlte aus liquiden Mitteln des Fonds auch Verbindlichkeiten zurück. Gegenüber dem Jahr 2015 senkte die Rückzahlung die Verbindlichkeiten des Fonds um 127,53 Millionen Euro auf 23,66 Millionen Euro Ende 2019. Die Finanzierungskosten sanken dadurch sowie durch die sinkenden Marktzinsen um rund 1,40 Millionen Euro (Ergebnis 3).
Außerdem konnte der Fonds sein Stammvermögen um rund acht Millionen Euro auf 82,27 Millionen Euro und seine Rückstellungen um 28,03 Millionen Euro auf 64,29 Millionen Euro Ende 2019 erhöhen. Der Fonds verfügte damit über Mittel für Hilfen auch zur Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Im Jahr 2019 gab das Land NÖ 196,83 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung aus. Davon entfielen 61,12 Millionen Euro (2019) auf Förderungen im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie, wovon 27,36 Millionen Euro den Landesbeitrag zum Fonds betrafen.


Verbesserungen der Richtlinien und Informationen im Internet

Die Abteilung ergänzte die „Allgemeinen Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds“ und bereinigte unbestimmte Regelungen und unklare Verweise in den „Speziellen Förderrichtlinien“ großteils. Weitere Anpassungen sagte die Abteilung mit den Förderrichtlinien 2021 zu (Ergebnis 1).
Außerdem verbesserte die Abteilung die Informationsangebote auf der Website des Landes NÖ und ermöglichte die digitale Antragstellung und Abwicklung über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ. Weitere diesbezügliche Verbesserungen betrafen die Transparenzdatenbank, den Förderkompass des Bundes und die Plattform Förderpilot der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Die Abteilung war jedoch weiterhin gefordert, ihre Angaben zur NÖ Wirtschaftsförderung auf den verschiedenen Portalen zu pflegen und auf dem letzten Stand zu halten (Ergebnis 2).


Klarheit bei Risikoklassifizierung von Landeshaftungen

Der Beschluss des NÖ Landtags vom 7. Juli 2016 betreffend die „Zusammenfassung bestehender Haftungsbeschlüsse sowie die entsprechende Adaptierung der vertraglichen Grundlagen“ schuf die Voraussetzungen, um die Struktur der Landeshaftungen für die Fördermodelle zu vereinfachen.
Ab dem Jahr 2016 beinhalteten die Rückstellungen und die Haftungen (Eventualverbindlichkeiten) des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds nur noch die Bürgschaften, für die der Fonds unmittelbar haftete. Damit war die Abgrenzung zu den Haftungen des Landes NÖ umgesetzt (Ergebnis 4).
Zudem wurden die Haftungen für Risikofinanzierungen ab dem Jahr 2016 der höheren Risikoklasse fünf zugeordnet (Ergebnis 5).
Die Rechnungsabschlüsse 2016 und 2017 des Fonds enthielten – wie im Vorbericht empfohlen – die Erläuterung zur Wertberichtung einer stillen Beteiligung. Die Abschlussprüfer erhielten und verlangten jedoch keinen Nachweis über die stillen Beteiligungen. Daher wies der Rechnungsabschluss 2019 stille Beteiligungen im Wert von 0,38 Millionen Euro aus, obwohl nur stille Beteiligungen im Wert von 0,22 Millionen Euro vorhanden waren. Der Empfehlung wurde damit nur teilweise entsprochen (Ergebnis 6).
Hinzu kam, dass die Stichprobe sowie die Gleichförmigkeit der Prüfberichte auf eingespielte Routinen hinwiesen, die eine Umstellung der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung erforderten. Zur Verwaltungsvereinfachung bot sich – auch für andere Fonds des Landes NÖ – eine Anpassung an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 als wirtschaftlich und zweckmäßig an.
Die Abgrenzung der mittelbaren Haftungen für Risikokapital von unmittelbaren Haftungen für Beteiligungen und Finanzierungen vereinfachte und klärte die Zuordnung zur richtigen Haftungsklasse im Rechnungsabschluss des Landes NÖ ab dem Jahr 2016 (Ergebnis 7).
Schließlich war der Haftungsrahmen für Darlehen des Fonds in Höhe von 250,00 Millionen Euro aufzuheben, weil die Haftung am 30. Juni 2020 mit der Zahlung der letzten Darlehensrate endete. Demnach hatte der Haftungsrahmen seinen Zweck erfüllt.
Im Rahmen der Maßnahmen des NÖ Konjunkturprogramms anlässlich der Covid-19 Pandemie wurden die Haftungen zur Besicherung von Beteiligungskapital (NÖ Beteiligungsmodell) um 50,00 Millionen Euro erhöht.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2020 zu, die noch nicht vollständig umgesetzten Empfehlungen weiterzuverfolgen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

Seit 7. Dezember 2020 ist die neue Website des Landesrechnungshofs in Betrieb. Die Neugestaltung bringt die Stellung des Landesrechnungshofs als Kontrollorgan des NÖ Landtags zum Ausdruck und eröffnet  einen weitgehend barrierefreien Zugang zu fachlichen Informationen über die Finanzkontrolle sowie zu allen Prüf- und Tätigkeitsberichten.

Die Volltextsuche erleichtert das themenbezogene Auffinden von Informationen, Prüfungsfeststellungen und Kernaussagen des Landesrechnungshofs. Die Kernaussagen beinhalten generelle Hinweise und Empfehlungen, zum Beispiel zu Fragen der Finanzierung oder Vergabe, die über den Anlassfall hinausgehen. Mit dieser „Spruchpraxis“ können Unsicherheiten und Fehler von vornherein vermieden werden.

An weiteren Verbesserungen zur Barrierefreiheit im Sinn der internationalen Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG), insbesondere auch der Berichte und am Ausbau des Informationsangebots wird selbstverständlich weitergearbeitet, damit alle Interessierten an der NÖ Finanzkontrolle und am Wirken des Landesrechnungshofs ungehindert teilhaben können.

Der Relaunch des Landesrechnungshofs erfolgte in bewährter guter Zusammenarbeit mit der Landtagsdirektion und der ausführenden EDBS GmbH, die den neuen Internetauftritt vor allem mit den  IT-Koordinatorinnen und dem Datenschutzbeauftragten des Landesrechnungshofs – allen Viren zum Trotz – entwickelt und umgesetzt haben.

Besten Dank dafür und allen Besucherinnen und Besuchern spannende Einblicke in den Landesrechnungshof.

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