
Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2020 „NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU)“ ergab, dass von 14 Empfehlungen aus diesem Bericht (Vorbericht) neun ganz beziehungsweise großteils, vier teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. beziehungsweise die NÖ Landesregierung entsprachen den Empfehlungen damit insgesamt zu 78,6 Prozent.
Damit konnten organisatorische, technische und finanzielle Verbesserungen erreicht werden. Das betraf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ergebnis 1), die Vergütung der Geschäftsführung (Ergebnis 2), den korrekten Ausweis der Forderungen der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. im Rechnungsabschluss des Landes NÖ (Ergebnis 4). Zudem wurden die zentralen Dienste für die NÖKU-Gruppe ausgebaut, Doppelgleisigkeiten durch Fusion von Kulturbetrieben bereinigt, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch vorzeitige Tilgung um eine Million Euro verringert (Ergebnis 9), der Stromverbrauch gesenkt sowie die Bildung von Rückstellungen für Instandhaltungen evaluiert (Ergebnis 10).
Förderverträge ermöglichten finanzielle Reserven
Offen blieben die Empfehlungen, den Fördervertrag vom 15. Februar 2017 verstärkt auf eine Optimierung von Kosten und Leistungen der Betriebsgesellschaften sowie bestehender Strukturen auszurichten (Ergebnis 3).
Dieser stattete die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. weiterhin in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln aus, das weder wirtschaftlich noch zweckmäßig war. Die ausbezahlte Landesförderung stieg von 57,86 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 77,59 Millionen Euro im Jahr 2023 und die großteils aus der Vorperiode vorgetragenen, nicht verbrauchten Fördermittel der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. von 14,91 Millionen Euro auf 30,86 Millionen Euro im Jahr 2023.
Aus ihren Reserven veranlagte die Gesellschaft beim Land NÖ im Jahr 2023 weiterhin 39,00 Millionen Euro, das ihr dafür 1,29 Millionen Euro an Zinsen zahlte. Ende 2023 verfügte die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. außerdem über Guthaben bei Kreditinstituten von 34,76 Millionen Euro. Damit hätte sie mehr Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten tilgen und das Land NÖ noch stärker von den steigenden Finanzierungskosten für diese Verbindlichkeiten entlasten können (Ergebnis 9).
Die Neufassung des Fördervertrags vom 7. November 2024 sah eine um rund 7,60 Millionen Euro höhere Landesförderung für die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. für das Jahr 2025 (Basisförderung) sowie Aufstockungen für Erweiterungen und Indexierungen vor (Ergebnis 3). Das ließ weitere Konsolidierungsbeiträge erwarten.
Wachstum der NÖKU-Gruppe belastete den Landeshaushalt
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. erweiterte die Anzahl der zwölf Tochtergesellschaften mit 30 Teilbetrieben (Institutionen/Marken) im Jahr 2018 auf 16 Tochtergesellschaften mit über 40 Teilbetrieben im Jahr 2023. Für die Jahre 2025 und 2026 veranschlagte sie einen Fördermittelbedarf von 89,25 Millionen Euro beziehungsweise von 90,25 Millionen Euro, der auch in den Voranschlägen des Landes NÖ sowie in der Neufassung des Fördervertrags berücksichtigt wurde.
Das entsprach im Jahr 2025 einem Anstieg um 13,10 Millionen Euro oder 17,2 Prozent gegenüber der Landesförderung 2024 laut Fördervertrag (Basisförderung) mit 76,15 Millionen Euro. Davon entfielen auf die Erweiterung der NÖKU-Gruppe (TWN Theater Wiener Neustadt GesmbH, KinderKunstLabor, Ehemalige Synagoge Sankt Pölten, Betrieb Schallaburg) 4,10 Millionen Euro (Beschluss der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 2024). Unterdessen wies der Ergebnishaushalt 2024 und 2025 des Landes NÖ lediglich eine Steigerung der Aufwendungen von 2,95 Prozent aus.
Mit der NÖ Kulturstrategie 2021 und den „Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 im Bereich Kunst und Kultur“ vom 16. November 2021 lag zwar eine Weiterentwicklung der strategischen Grundlagen vor, jedoch fehlten noch messbare Zielvorgaben zur Optimierung der bestehenden Infrastruktur und Umsetzungsmaßnahmen. Die Abteilung Kunst und Kultur K1 definierte für verschiedene Förderungsbereiche Ziele mit drei bis neun Leistungskennzahlen, arbeitete jedoch noch an den Zielwerten (Ergebnis 5).
Weitere Maßnahmen zur Entlastung des Landes NÖ erforderlich
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. setzte Maßnahmen zur Bereinigung von Doppelgleisigkeiten innerhalb der NÖKU-Gruppe durch den Ausbau der zentralen Dienste und die Fusion von Kulturbetrieben, wie zum Beispiel der Badener KulturbetriebsgesmbH und der Theater Baden Betriebsgesellschaft m.b.H. (Ergebnis 6). Nicht verbrauchte Fördermittel blieben jedoch in der Gesellschaft und flossen in Projekte und Sonderveranstaltungen in Folgejahren.
In der ersten Jahreshälfte 2023 startete die Entwicklung der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. zu einer strategischen Holding für die NÖKU-Gruppe. Diese war auf eine Reorganisation und eine Beteiligungs-Governance ausgerichtet.
Das Gebäudemanagement an den Standorten Krems an der Donau und Maria Gugging betrieben sowohl die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. als auch die FM-Plus Facility Management GmbH für Wissenschaft + Kultur in NOE, wobei sie die Zusammenarbeit, insbesondere bei Aus- und Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung und Vergabewesen, verbesserten (Ergebnis 7).
Die Unterlagen zu Theater Reichenau GmbH, Ehemalige Synagoge Sankt Pölten, KinderKunstLabor, Stadttheater Wiener Neustadt, Cottages und notwendige Sanierung Alte Reitschule in Grafenegg enthielten künstlerisch-inhaltliche und investive Konzepte sowie Prognosebudgets über den notwendigen Förderbedarf (Ergebnis 8).
Weiterer Ankauf außerhalb der Landessammlungen
Die „Strategie der Landessammlungen Niederösterreich 2021 bis 2030“ setzte weiterhin auf die Professionalisierung der musealen Aufgabenfelder Sammeln, Bewahren und Forschen. Der Ankauf von 267 Kunstwerken durch eine Tochtergesellschaft der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. mit Landesmitteln außerhalb der Landessammlungen im Jahr 2024 folgte weder der Strategie noch der Empfehlung, keine – parallelen – Sammlungen aus Mitteln des Landeshaushalts aufzubauen.
Verbesserungen im Bereich Organisation und Informationstechnologie
Das neu strukturierte Organisationshandbuch war noch zu vervollständigen (Ergebnis 11). Im Bereich Informationstechnologie lagen nun ein Notfallhandbuch (Ergebnis 12) und geänderte Wartungsverträge (Ergebnis 13) vor. Die Bedeckung der Wartungs- und Supportkosten war aus den vorhandenen Fördermitteln erfolgt (Ergebnis 14).
Aufgabenkritik zu Strukturen und Leistungen
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. war gefordert, die Strukturen und die Leistungen der NÖKU-Gruppe, die aus Landesmitteln finanziert werden, einer Aufgabenkritik zu unterziehen, insbesondere in Bezug auf die Eigendeckungsfähigkeit der Teilbetriebe (Institutionen/Marken).
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gab keine Stellungnahme ab und verwies auf die Stellungnahme der NÖ Landesregierung. Die umfangreiche Stellungnahme der NÖ Landesregierung vom 18. März 2025 erforderte teilweise eine Gegenäußerung durch den Landesrechnungshof.
Die Gegenäußerung betraf die Stellungnahme zur Feststellung, dass der Fördervertrag vom 15. Februar 2017 „die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln ausstattete, das nicht mehr wirtschaftlich und zweckmäßig war“ und die Empfehlung, den Fördervertrag vom 7. November 2024 verstärkt auf eine Optimierung der Kosten und der Leistungen sowie der Strukturen der Betriebsgesellschaften auszurichten, um den Landeshaushalt zu entlasten (Ergebnis 3), sowie die Empfehlung, eine Bedarfsprüfung vor der Inangriffnahme neuer Vorhaben durchführen zu lassen (Ergebnis 8).
Die Stellungnahme konnte nicht überzeugen. Unter anderem deshalb nicht, weil die Geschäftsführung der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. zunächst einen Mehrbedarf von rund 7,60 Millionen Euro ab dem Jahr 2025 angab und damit den neuen Fördervertrag vom 7. November 2024 durchsetzte. Dann wurde erklärt, diesen Fördervertrag ab dem Jahr 2025 um jährlich 2,00 Millionen Euro reduzieren und einen weiteren Konsolidierungsbeitrag leisten zu können. Daneben bestand nunmehr eine Zusatzvereinbarung zu Mietverträgen mit sieben Tochtergesellschaften, wonach die Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 alle ernsten Schäden an Gebäuden und Liegenschaften übernahm. Das umfasste Schäden über 30.000,00 Euro an Behebungskosten und entlastete den Instandhaltungs- und Reparaturfonds (Rückstellungsposition in der Bilanz) der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH., der auch aus Fördermitteln des Landes NÖ aufgebaut beziehungsweise dotiert wurde.
Aufgrund des Fördervertrags vom 15. Februar 2017 konnte die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. in den Jahren 2022, 2023 und 2024 beim Land NÖ 39,00 Millionen Euro veranlagen und dafür Zinsen lukrieren.
Der Landesrechnungshof bekräftigte daher seine Empfehlungen und erwartete, dass sich die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. an der Aufgabenkritik und der Konsolidierung des Landeshaushalts tatsächlich beteiligt. Er sah dabei die Vertreter des Landes NÖ mit Doppelrollen in der Kulturförderung und der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gefordert.