04/2025 - Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 9/2014 „Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Volkskultur, Museen, Sammlungen und der NÖ Musikschulen“ (Vorbericht) ergab, dass von 17 Empfehlungen betreffend die Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen zwölf ganz oder großteils, vier teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Damit entsprachen die Abteilung Kunst und Kultur K1 beziehungsweise die KULTUR.REGION.NIEDERÖSTERREICH GmbH sowie die MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH diesen Empfehlungen aus dem Vorbericht insgesamt zu 82,4 Prozent.
Noch offen blieb die Empfehlung, sich die Angemessenheit der Leistungsentgelte der KULTUR.REGION.NIEDERÖSTERREICH GmbH so nachweisen zu lassen, dass deren Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beurteilt werden können. Weiterhin fehlten messbare Vorgaben für unbestimmte Leistungen, vor allem zum Personalaufwand und -bedarf (Ergebnis 25).
Der Vorbericht konnte Verbesserungen für die NÖ Musikschulförderung erreichen. Für diese standen im Voranschlag 2023 insgesamt 38,70 Millionen Euro für 126 NÖ Musikschulen mit 60.314 Schülerinnen und Schülern bereit. Allerdings waren alle aus Landesmitteln finanzierten Leistungen und Strukturen einer Aufgabenkritik zu unterziehen.

Systemänderung der NÖ Musikschulförderung

Die Novelle zum NÖ Musikschulgesetz 2000 vom 14. Dezember 2023 änderte das System der NÖ Musikschulförderung grundlegend. Die Änderungen betrafen die Festlegung einer Mindestgröße von 300 Wochenstunden als Voraussetzung für eine Musikschulförderung, eines fixen Förderungsanteils von 30,0 Prozent der Personalkosten und eines variablen Anteils von höchstens 15,0 Prozent der Personalkosten sowie eine Erhöhung der Strukturförderung auf maximal zehn Prozent der veranschlagten Gesamtmittel für Musikschulförderung.
Eine „Taskforce Musikschulentwicklung“ arbeitete daran, dass mit Inkrafttreten der Novelle für das Musikschuljahr 2026/27 auch ein entsprechendes Musikschul-Entwicklungskonzept mit messbaren Zielen sowie berechenbaren Indikatoren zur Verfolgung von Leistungen und Wirkungen vorliegen werden (Ergebnis 18).

Verbesserungen zur Geschäftsbesorgung

Der Geschäftsbesorgungsvertrag vom 17. Dezember 2002 regelte mit zwei Zusatzvereinbarungen die Abwicklung der Musikschulförderung und weitere Aufgaben des NÖ Musikschulwesens durch die KULTUR.REGION. NIEDERÖSTERREICH GmbH.
Mit der zweiten Zusatzvereinbarung vom 20. Jänner 2015 erhielt die Ausführung des Geschäftsbesorgungsvertrags durch die MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH (vormals Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH) die empfohlene rechtliche Grundlage (Ergebnis 1). Zudem wurde die Rechtssicherheit durch eine längere Kündigungsfrist von drei Jahren erhöht (Ergebnis 3).
Die Antragstellung erfolgte nunmehr elektronisch (Ergebnis 5), jedoch noch ohne elektronische Signatur (ID Austria).
Seit dem Schuljahr 2020/2021 erschien zudem jährlich ein Musikschul-Monitoring, das Kenndaten zu den sechs Zieldimensionen Gesellschaft, Breite, Spitze, Lehrende, Region und Förderentwicklung aufbereitete und den Musikschulen Vergleichsmöglichkeiten zur Standortbestimmung bot. Zur besseren Steuerung der NÖ Musikschulförderung fehlten jedoch Soll-Ist-Vergleiche zu messbaren Zielvorgaben sowie erbrachten Leistungen und erreichten Wirkungen (Ergebnis 19).
Im Jahr 2012 hatte die KULTUR.REGION.NIEDERÖSTERREICH GmbH über zwei Millionen Euro an nicht verbrauchten Förderungsmitteln aus Vorjahren verfügt. Nunmehr wurden die Förderungsmittel bedarfsgerecht angewiesen, sodass nicht beanspruchte Mittel, im Jahr 2023 beispielsweise rund 136.000,00 Euro an Strukturförderung, nicht in der Gesellschaft, sondern im Landeshaushalt verblieben (Ergebnis 20). Die Sondervertragsförderung wurde im Jahr 2023 eingestellt (Ergebnis 21).
Der Anteil der Strukturförderung für Qualitätsmaßnahmen am veranschlagten Gesamtbetrag für Musikschulförderung stieg von 0,65 Prozent im Jahr 2012 um 0,17 Prozentpunkte auf 0,82 Prozent im Jahr 2023 beziehungsweise um 133.530,71 Euro. Diese Förderung blieb damit unter dem gesetzlich möglichen Anteil von fünf Prozent. Die Novelle zum NÖ Musikschulgesetz 2000 verdoppelte diesen Anteil auf zehn Prozent und verstärkte damit die Ausrichtung der NÖ Musikschulförderung auf strukturelle Qualitätsmaßnahmen (Ergebnis 22).

Verrechnung der Förderungsmittel und Leistungsentgelte

Die KULTUR.REGION.NIEDERÖSTERREICH GmbH vereinfachte die Verrechnung der nur mehr bedarfsgerecht angewiesenen Förderungsmittel durch Sammelbuchungen. Für den Gemeindeförderungsbericht waren die Auszahlungen an die Musikschulterhaltenden weiterhin zu erfassen (Ergebnis 23).
Die stichprobenartigen Überprüfungen der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgten nun besser strukturiert, wobei die Abteilung Kunst und Kultur K1 den Musikschulen die Gliederung der Gesamtabrechnung vorgab und Rückforderungen vollzog, im Prüfungsjahr 2021/2022 insgesamt 61.486,62 Euro von sieben Musikschulterhaltern (Ergebnis 24).
Die Inanspruchnahme von externer Beratung war, wie die Mitwirkung einer Anwaltskanzlei bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung betreffend die Erweiterung des Musikschulverwaltungsprogramms über 440.600,00 Euro für drei Jahre stichprobenartig zeigte, dokumentiert (Ergebnis 26).

Musikschulbeirat und Entwicklung des Musikschulplans

Im Musikschuljahr 2024/2025 enthielten die Protokolle zum Musikschulbeirat keine nachvollziehbaren Grundlagen für die Vergabe der Wochenstunden. An einem Vergabemodell wurde gearbeitet. Dieses Modell beruhte nun auf einem Konzept der MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH für die Wochenstundenvergabe vom Frühjahr 2024, das jedoch noch weiterzuentwickeln war (Ergebnis 27).
Den Protokollen zufolge nahmen an den Sitzungen des Musikschulbeirats ausschließlich dazu berechtigte Personen teil (Ergebnis 28).
Seit dem Schuljahr 2014/2015 beschränkte die so genannte Erwachsenenregel die Landesförderung grundsätzlich auf Unter-24-Jährige. Die Gemeinden konnten Erwachsenenunterricht weiterhin fördern. Im Musikschuljahr 2022/2023 betraf das 2.284 Erwachsene oder 3,8 Prozent der Gesamtschülerzahl von 59.451. Die Regelung wurde in das NÖ Musikschulgesetz 2000 übernommen. Die empfohlene Evaluierung lag nicht vor (Ergebnis 29).
Im Jahr 2024 war die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der jährlichen Anpassung des NÖ Musikschulplans so bemessen worden, dass sich der Musikschulbeirat mit Stellungnahmen befassen konnte (Ergebnis 30).
Zudem erhöhte der NÖ Musikschulplan vom 9. Juli 2024 (Verordnung der NÖ Landesregierung) die Gesamtzahl der geförderten Wochenstunden der 121 Musikschulen 2024/2025 um 486 oder 1,5 Prozent auf insgesamt 33.017. Die Erhöhung beruhte auf dem Konzept zur Verteilung der geförderten Wochenstunden (Ergebnis 31).

Die NÖ Landesregierung informierte in ihren Stellungnahmen vom 18. März und 10. Juni 2025 über weitere geplante Maßnahmen zur Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs.
Das betraf ab dem Schuljahr 2026/2027 die Ergänzung des Musikschul-Monitorings um Förderindikatoren sowie ein neues Musikschul-Entwicklungskonzept, das Soll-Ist-Vergleiche und eine Steuerung der Musikschulentwicklung ermöglicht.