15. Dezember 2022
Die Parteienfinanzierung war nicht Prüfungsgegenstand. Die Prüfaufträge verweisen dazu auf den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat und den Rechnungshof.
Die ersten drei Berichte zu den Prüfaufträgen betreffend die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur liegen vor.
Diese Berichte beantworten die in den Prüfaufträgen gestellten Fragen, die dem Landesrechnungshof am 28. April 2022 erteilt wurden. Dafür gelten Regeln, welche die Landesverfassung vorgibt, das betrifft die Zuständigkeit und die Art und Weise der Berichterstattung. Erstere bezieht sich auf die Gebarung der Landesgesellschaften und grundsätzlich nicht auf deren Medien- und Geschäftspartner. Diese sind nicht überprüfte Stelle, sondern betroffene Dritte, und haben Anspruch auf Vertraulichkeit ihrer wettbewerbsrelevanten Geschäftsdaten („Drittgeheimnisse“).
Die Berichte des Landesrechnungshofs bieten objektive Informationen, die der Öffentlichkeit sonst verborgen blieben.
Die Berichte enthalten objektive Informationen und praktische Hinweise für Verbesserungen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der überprüften Unternehmen. Dazu zählt:
- ob und gegebenenfalls wie viel Geld die Unternehmen für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen ausgegeben haben,
- wie sich diese Ausgaben auf Print-, Online- und Rundfunkmedien verteilen,
- welche Themen und Projekte beworben wurden,
- ob diese Ausgaben mit den Aufgaben der überprüften Unternehmen im Einklang stehen,
- welchen Vereinen die überprüften Unternehmen angehören,
- welche Dienstleistungen beansprucht wurden und welche Kooperationen bestanden.
Vorschläge für Verbesserungen der Beteiligungsverwaltung sowie der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Berichte enthalten zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen zur Beteiligungsverwaltung, zur Weiterentwicklung der rechtlichen und strategischen Grundlagen, um die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen sowie zur Abrechnung von Dienstleistungen. Weitere Hinweise betrafen die Überarbeitung des Systems des Familienpasses und den Abschluss einer Forschungskooperation, die seit dem Jahr 2015 bestand.
Diese Feststellungen und die Vorschläge zeigen, wie die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur in den Bereichen Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Vereinsmitgliedschaften wirtschaften. Dazu müssen und dürfen Mediengruppen, Auftragnehmer und Geschäftspartner, vor allem bei den im Wettbewerb stehenden Unternehmungen, nicht namentlich genannt und wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden.