Nachkontrollen und Stellungnahme zum Rechnungsabschluss im NÖ Landtag debattiert

Rechnungsabschluss 2024 zeigt verschärften Konsolidierungsbedarf

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 weist der Landesrechnungshof auf den verschärften Konsolidierungsbedarf hin, den das negative Ergebnis im Finanzierungshaushalt sowie die Erhöhung des Schuldenstands und des negativen Nettovermögens des Landes NÖ hinterlassen. Der Ergebnishaushalt wies zwar ein positives Nettoergebnis aus (14,1 Millionen Euro), das sich jedoch hauptsächlich aus Bewertungen von nicht finanzierungswirksamen Positionen ergab. Ohne Konsolidierung drohen eine schlechtere Bonitätsbewertung und damit höhere Finanzierungskosten. Um eine weitere Erhöhung der Finanzschulden zu vermeiden, müssen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Das erfordert einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen sowie eine rasche und wirkungsvolle Aufgabenkritik, die der NÖ Landtag mit dem Voranschlag 2025 beschloss.
Daran wären alle mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen und deren Ausstattung mit Landesmitteln an deren Finanzbedarf anzupassen. Einige Einrichtungen, so die Facility Management GmbH für Wissenschaft + Kultur in Niederösterreich und die NÖ Kulturwirtschaft GmbH., gewährten dem Land NÖ Kassenstärker (kurzfristige Kredite) von insgesamt 121,6 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2024). Dafür fielen 4,5 Millionen Euro an Zinsen an. Die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen aus Landesmitteln im Rahmen von Förderungen, Zuschüssen oder Vertragsentgelten war daher nicht wirtschaftlich und zweckmäßig.

Nachkontrollen zeigen Verbesserungen, aber auch Nachbesserungsbedarf

Die Nachkontrolle zu den vier NÖ Landessonderschulen ergab, dass den 14 Empfehlungen aus dem Vorbericht 6/2020 insgesamt zu 78,6 Prozent entsprochen wurde. Damit konnten Verbesserungen und Investitionen von 2,68 Millionen Euro erreicht werden.
Noch offen blieben die Überarbeitung der Organisationsgrundlagen und der Unterlagen für den betrieblichen Brandschutz (Brandschutzplan, Bedienungsgruppenverzeichnis der Brandmeldeanlage, Verlegungsplan). Im Schuljahr 2024/2025 besuchten 197 Kinder und Jugendliche mit sozialpädagogischem Sonderbedarf eine der vier Landessonderschulen in Allentsteig, Hinterbrühl, Hollabrunn und Wiener Neustadt. Das Landesrehabilitationsheim Wiener Neustadt betreute 106 Kinder und Jugendliche. Im Rechnungsjahr 2023 gab das Land NÖ dafür insgesamt 13,86 Millionen Euro aus. Davon entfielen über 80,0 Prozent auf Personal für rund 102 Lehrkräfte.

Die Nachkontrolle zur Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen zeigte, dass die 17 Empfehlungen aus dem Vorbericht 9/2014 insgesamt zu 82,4 Prozent umgesetzt und das System der Förderung der 126 NÖ Musikschulen mit ihren 60.314 Schülerinnen und Schülern (im Jahr 2023) umgestellt wurden. Im Jahr 2023 betrug der Gesamtaufwand für Musikschulen 104,70 Millionen Euro. Davon trugen die Musikschulerhalter (Gemeinden) 40,8 Prozent, das Land NÖ 36,7 Prozent und das Schulgeld beziehungsweise die Elternbeiträge 27,2 Prozent. Eine Taskforce arbeitete an einem Musikschul-Entwicklungskonzept mit messbaren Zielen sowie berechenbaren Indikatoren zur Verfolgung von Leistungen und Wirkungen. Das Konzept sollte für das Musikschuljahr 2026/27 vorliegen.

Die Nachkontrolle zur „NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU)“ ergab, dass die 14 Empfehlungen aus dem Vorbericht 4/2020 zu 78,6 Prozent umgesetzt wurden. Die Förderverträge statteten die NÖKU jedoch in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln aus, was weder wirtschaftlich noch zweckmäßig war. Denn die Gesellschaft hielt Reserven und veranlagte beim Land NÖ damit 39,00 Millionen Euro. Dafür zahlte ihr das Land NÖ 1,29 Millionen Euro an Zinsen. Ende 2023 verfügte die NÖKU zudem über Guthaben bei Kreditinstituten von 34,76 Millionen Euro. Die NÖKU war gefordert, die Strukturen und die Leistungen der NÖKU-Gruppe einer Aufgabenkritik zu unterziehen, insbesondere in Bezug auf die Eigendeckungsfähigkeit der Teilbetriebe (Institutionen/Marken). Trotz geänderter Berechnungsmethode (Herausnahme des Abschreibungsaufwands) wiesen die sechs Ausstellungbetriebe im Jahr 2023 nur einen Eigendeckungsgrad von 20,0 Prozent und die zehn Veranstaltungsbetriebe einen solchen von 26,7 Prozent auf.

Dank und Anerkennung für die gründliche Kontrollarbeit im NÖ Landtag

Der NÖ Landtag hat die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 sowie die drei Nachkontrollen am 26. Juni 2025 im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss beziehungsweise im Rechnungshof-Ausschuss behandelt sowie in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 debattiert und einstimmig angenommen. Im Rahmen der Debatten erhielten der Landesrechnungshof und die Prüfungsteams Dank und Anerkennung für ihre gründliche Arbeit.