Der Landtag hatte dem Landesrechnungshof am 19. April 2012 die Möglichkeit eingeräumt bereits zum Entwurf des Rechnungsabschlusses eine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufgabe hat der Landesrechnungshof erstmals in Bezug auf den Rechnungsabschluss 2012 wahrgenommen. Die Stellungnahme wurde im Rechnungsabschluss 2012 berücksichtigt und im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss beraten.