01/2025 - NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Hainfeld, Zu- und Umbau

Zusammenfassung

Für den Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld genehmigte der Grundsatzbeschluss des NÖ Landtags Projektkosten von 15,75 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011. Davon entfielen 2,25 Millionen Euro auf Reserven.
Das Bauprojekt umfasste fünf Bauteile und dauerte von 16. Jänner 2017 bis 21. April 2021, wobei ein Bauteil von April 2020 bis März 2021 als überregionale COVID-19-Station vorgehalten wurde. Die Eröffnung erfolgte am 18. Mai 2022.
Mit dem Zu- und Umbau wurde die Anzahl der Pflege- und Betreuungsplätze von 107 auf 114 erhöht und das Wohngruppen-Modell umgesetzt. Dabei wurden 20 Plätze für psychosoziale Betreuung in das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Türnitz verlegt und 87 Plätze in Hainfeld weiterbetrieben.
Die Finanzierung erfolgte über eine Immobilienerrichtungs- und Verwertungsgesellschaft als Leasinggeber und Bauherr. In den Jahren 2017 bis 2023 fielen Leasingentgelte und weitere Ausgaben wie Abgaben und Kautionen von insgesamt 6,41 Millionen Euro an.
Der Rechnungsabschluss 2023 wies Gesamtkosten von 27,26 Millionen Euro und Restzahlungen bis zum Jahr 2043 von 22,49 Millionen Euro sowie ein Leasingentgelt für das Jahr 2023 von insgesamt rund 1,18 Millionen Euro aus.
Der Investitionskostenzuschuss, der mit dem Grundtarif eingehoben wurde, betrug im Jahr 2023 insgesamt 415.092,00 Euro und deckte die Leasingrate für Zu- und Umbau von 1.045.816,35 Euro zu rund 39,7 Prozent.

Einhaltung der Projektkosten ohne Schlussrechnung offen

Mit Stand 30. September 2023 waren 14,43 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011 abgerechnet. Zu 19 Aufträgen lagen keine Schlussrechnungen vor, darunter eine Bauleistung über 3,06 Millionen Euro und eine Dienstleistung über 1,76 Millionen Euro. Zudem fanden sich offene Aufträge im elektronischen Akt. Eine Gesamtauftragssumme fehlte ebenso wie eine Gesamtinvestitionssumme.
Daher war keine Aussage über die Einhaltung der genehmigten Projektkosten auf Preisbasis Jänner 2011 möglich.

Umsetzung des Grundsatzbeschlusses mit Änderungen

Ziel des Grundsatzbeschlusses des NÖ Landtags vom 2. Juli 2015 „Landespflegeheim Hainfeld, Zu- und Umbau“ war, den Pflege- und Betreuungsbedarf mit einer baulich und pflegerisch zeitgemäßen Einrichtung zu decken und ein effizientes betriebswirtschaftliches Management zu ermöglichen. Der Grundsatzbeschluss ermächtigte die NÖ Landesregierung, die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Den Rahmen bildete das Ausbau- und Investitionsprogramm 2012 – 2018 für die Landespflegeheime vom 23. Februar 2012, das mit 18. Juni 2015 und 19. Oktober 2017 (Beschlüsse des NÖ Landtags) an den veränderten Pflege- und Betreuungsbedarf und die Bezeichnung NÖ Pflege- und Betreuungszentren angepasst und mit dem Ausbau- und Investitionsplan 2020 – 2030, Teil 1, für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren sowie Einrichtungen privater Träger für stationäre Pflege vom 1. Juli 2021 (Beschluss des NÖ Landtags) beendet wurde.

Ausbau- und Investitionsplan ohne Landeskliniken

Die Ausbau- und Investitionsplanung für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren erfolgte durch vier Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung mit wissenschaftlicher Beratung nach der geübten Verwaltungspraxis ohne festgelegten Prozess.
Der Ausbau- und Investitionsplan bezog die 27 Klinikstandorte nicht ein, obwohl die NÖ Landesgesundheitsagentur mit 1. Jänner 2021 die Rechtsträgerschaft und die Betriebsführung für alle NÖ Gesundheitseinrichtungen (Landes- und Universitätskliniken, Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren) innehatte.

Deckung der Mehrkosten für die Änderungen aus Reserven

Die Änderungen beim Zu- und Umbau-Projekt gegenüber dem Grundsatzbeschluss betrafen vor allem die Reduktion der Pflege- und Betreuungsplätze von 126 auf 114 infolge der Inanspruchnahme der
24-Stunden-Betreuung, die Erweiterung der Bauarbeiten durch einen Neubau des Bauteils D statt eines Umbaus sowie durch Sanierungen im Bauteil E, den Umstieg von Abteilungen mit bis zu 42 Plätzen auf Wohngruppen mit 14 Plätzen sowie die Erhöhung der Anzahl der Einzelzimmer von 44 auf 60.
Die Änderungen verursachten Mehrkosten von zumindest 1,25 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011 und waren durch die Reserven in den genehmigten Projektkosten gedeckt.
Außerdem wurden statt 39 nur 27 Pflege- und Betreuungsplätze errichtet, ohne die Projektkosten um die anteiligen Kosten für zwölf entfallene Plätze im Gegenwert von 1,48 Millionen Euro zu reduzieren.
Das wies auf überhöhte Errichtungskosten beziehungsweise Reserven hin und erforderte eine Nachkalkulation sowie eine Evaluierung der Kostenermittlung.

Nachhaltigkeit und Gesamtdokumentation sicherstellen

Verschiedene Vorschriften verlangten, dass bauliche Maßnahmen von der Planung über die Errichtung bis zum Rückbau durchgängig dokumentiert werden. Mit der Dokumentation in den Bereichen Energieeffizienz, Bauökologie und Nachhaltigkeit sollte ein nachvollziehbares Energie- und Nachhaltigkeitskonzept für einen energieeffizienten Betrieb vorliegen. Dazu fehlten Daten bei Vollbetrieb, wozu qualifiziertes Personal in der Haustechnik erforderlich war.
Die Herausforderung bestand darin, eine Gesamtdokumentation auf Dauer des Bauwerksbestands und der Aufbewahrungspflichten in einem elektronischen Akt zentral herzustellen sowie die dazu notwendigen Unterlagen der Auftragnehmer (Abfallnachweise, Zertifikate) vollständig und zeitgerecht zu erfassen. Das betraf auch die Vergabeverfahren.

Ausrichtung der Vergaben auf angemessene Preise

Der Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld umfasste 113 Vergabeakte. Die größten Auftragssummen und Einzelaufträge entfielen auf die Bereiche Bauwerk, Honorare und Einrichtung ohne Erstausstattung mit insgesamt 15,60 Millionen Euro auf Preisbasis der einzelnen Verträge. Diese Summe verteilte sich auf 23 offene Verfahren mit europaweiter Bekanntmachung, zwei nicht offene Verfahren, ein offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, ein Verhandlungsverfahren, 59 Direktvergaben, einen Wettbewerb sowie einen Abruf aus einer Rahmenvereinbarung.
Neben einer nachvollziehbaren Dokumentation bestand die Herausforderung hier darin, insbesondere bei Direktvergaben und nicht offenen Vergabeverfahren, angemessene Preise durch einen fairen und lauteren Wettbewerb sicherzustellen und kartellrechtswidriges Verhalten von Auftragnehmern zu unterbinden.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur sagten in ihren Stellungnahmen vom 14. Jänner 2025 und vom 11. Dezember 2024 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.